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Verfasst am: 09.08.05, 16:07 Titel: Probleme mit kündigung einer unbezogenen Mietwohnung
hallo leute......
ich bin ganz verzweifelt und brauche dringend rat...
hier mein problem:
ich wollte mir eine wohnung in köln mieten. Als ich eine passende gefunden habe, habe ich den mietvertrag unterschrieben und ihn an den vermieter geschickt...
Wenige tage später hab ich von meinem alten arbeitgeber in hessen ein angebot bekommen, das ich angenommen habe und deswegen die wohnung in köln nicht nehmen konnte und nach hessen ziehen musste....
Ich habe dann mit meinem vermieter (ich war noch nicht eingezogen in der neuen wohnung) über das problem, das plötzlich eingetreten ist, geprochen.
Er hat mir gesagt das ich eine kündigung schreiben muss, auch wenn ich noch gar nich eingzogen bin und noch keinen schlüssel habe.
Er meinte auch wenn ich sie genau einen monat vor beginn des mietvertrags (der am 01.07.05 war) abschicke, dass ich dann nur 2 statt 3 kaltmieten zahlen müsste....
ich war sehr überrascht über dies, denn der mietvertrag hatte noch gar nicht begonnen und ich war noch gar nicht eingezogen.....
und trotzdem sagte er mir, dass ich 3 bzw 2 kaltmieten zahlen muss
ich habe dann am 30.06.05, also einen monat vor beginn des mietvertrags die kündigung abgeschickt (die kündigungsfrist betrug übrigens 3 monate)
danach habe einen brief, betreff: bestätigung der kündigung erhalten, der anscheinend ein gewöhnlicher musterbrief war, weil da etw. über die vereinbarung eines termins zur wohnungsübergabe und so stand, also etwas, was meinem fall ja gar nicht entspricht....
Ich habe weiterhin keinen brief erhalten, der mir auskunft darüber erteilen könnte, was ich denn tun müsse oder was ich zahlen müsse
Nun wohne ich in hessen und habe neulich einen brief vom vermieter der wohnung in köln erhalten. das war ebenso ein gewöhnlicher musterbrief, der
beinhaltete, dass mein mietkonto einen rückstand von einer ganzen warmmiete (732,00€ !!!) aufweist....eine zahlungserinnnerung also.....
sonst stand da nichts, was meinem spezialfall betraf....
der brief war so geschrieben, als ob ich dort wohnen würde und mir die zahlung nur entgangen sei.
daraufhin hab ich versucht mit dem vermieter kontakt aufzunehmen, der soll aber angeblich bis nächsten montag im urlaub sein...
der rückständige betrag soll aber bis zum 12.08, also freitag, überwiesen werden....
meine frage ist nun, muss ich denn überhaupt was zahlen und wenn ja dann sind es doch nur 2 kaltmieten...oder?
warum verlangt der dann eine warmmiete?...also bin ganz verzweifelt was ich tun soll...kann ihn nich mal erreichen....
Natürlich muss bis zum Ende des Mietverhältnisses die Miete bezahlt werden.
Wenn jetzt Mietbegin am 01.08.05 war und die Kündigung ist bis zum 04.07.05 beim VM zugegangen endet das Mietverhältnis am 30.09.05. Also muss für die Monate August und September noch Miete gezahlt werden. Ist der Mietbegin der 1.7.05 und die Kündigung ist bis zum 04.07.05 beim VM zugegangen müssen 3 Monate Miete bezahlt werden.
Es muss die volle Miete, sprich Warmmiete, bezahlt werden ebenso die Kaution. Das liegt unter anderem daran das nicht nur verbrauchsabhängige Kosten wie Wasser entstehen sondern auch verbrauchsunabhängige wie Versicherungen usw.. Im übrigen könnte sonst ein Mieter auch die Mietzahlungen einstellen wenn er im Urlaub ist mit der Begründung er sei ja nicht in derWohnung und das geht ja auch nicht.
Aus der Annahme heraus, dass die Kündigung zum 30. September ist sind die Mieten und Nebenkostenvorauszahlungen für Juli, August und September fällig.
Ggf. sollte in Erfahrung gebracht werden, ab wann die Wohnung neu vermietet ist. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Hi Vita,
Strider hat alles richtig beschrieben.
Kündigung bis zum 4.7. führt bei Mietbeginn 1.8. dazu, dass 8+9 voll gezahlt werden müssen. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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