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Verfasst am: 08.08.05, 22:19 Titel: wie zahlt die RRV
Hallo zusammen,
folgendes Problem: 4 Freunde buchten einen Urlaub, dieser setzt sich zusammen aus einem privat gebuchten Ferienhaus (Pauschalpreis unabhängig von der Personenzahl) und für jeden Teilnehmer einen Flug, gebucht über die Internetseite der Fluggesellschaft.
Nun können zwei der Freunde aufgrund schwerer Krankheit des einen nicht mitkommen. RRV wurde abgeschlossen.
Müssen nun alle vier die komplette Reise stornieren? Für die Flüge ist es ja noch relativ einfach, zwei stornieren, zwei fliegen. Aber wie ist das mit dem Haus? Nehmen wir an, es kostet 1000 EUR, 200 wurden angezahlt und gelten als nicht erstattbar im Falle der Stornierung. Wenn zwei der ursprünglichen vier alleine fahren, müssen sie dann auch das Haus allein bezahlen oder zahlt die RRV die Miet-Anteile (500 EUR) für die beiden, die leider nicht mehr mitkommen können? Oder zahlt sie nur die anteiligen Stornokosten (100 EUR) oder dann doch gar nichts, weil das Haus ja nicht storniert wird, da ja zwei Leute dort noch wohnen werden? Ich hoffe, das war jetzt nicht zu durcheinander und jemand kann Licht ins Dunkel bringen.
Alle vier sind auf dem Buchungsschein als Reiseteilnehmer vermerkt
Alle vier haben gleichzeitig eine RRV abgeschlossen, optimalerweise auf einer Polizze (muss aber nicht sein).
Dann können alle vier Personen stornieren und bekommen die anfallenden Stornogebühren zurück (je nach Versicherungsabschluss, mit oder ohne Selbstbehalt).
Man kann auch mit der Versicherung sprechen und fragen, ob sie auch nur die anteiligen Kosten von der Hausmiete übernimmt, wenn zwei trotzdem reisen möchten. Das ist dann eine Rechensache für die Versicherung: vier Mal Storno oder zwei Storno und anteilige Miete zahlen.
ja - wenn bei gemeinsam Reisenden auch nur eine Person Reiseunfähig wird und die Versicherung den Stornogrund anerkennt, können alle mitgebuchten Personen ebenfalls stornieren.
Man stelle sich vor, eine Familie bucht, ein Ferienhaus wird gemeinsam von zwei Familien gebucht und eine fällt aus usw.
ja - wenn bei gemeinsam Reisenden auch nur eine Person Reiseunfähig wird und die Versicherung den Stornogrund anerkennt, können alle mitgebuchten Personen ebenfalls stornieren.
Man stelle sich vor, eine Familie bucht, ein Ferienhaus wird gemeinsam von zwei Familien gebucht und eine fällt aus usw.
Gruß
Peter
Ich dachte immer, daß die andere Familie dann trotzdem fahren müsste. Denn eigentlich ist es ja mehr als unwahrscheinlich das, so wie im Eingangsposting, die Hälfte der Reiseteilnehmer plötzlich erkrankt.
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