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Kann ein Vermieter die Endabrechnung einer übergebenen Wohnung, sprich, restliche Nebenkostenabrechnung, evtl. Beanstandungen der Renovierung usw. mit der Mietkaution verrechnen?
Oder muss die Abrechnung separat erfolgen und vom Mieter gezahlt werden?
Falls nicht ein Mietverhältnis über preisgebundenen Wohnraum vorliegen sollte, kann der Vermieter in der Regel sämtliche Forderungen gegen die Kaution aufrechnen.
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