Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wasserschaden - wer zahlt?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wasserschaden - wer zahlt?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Konika
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 16:01    Titel: Wasserschaden - wer zahlt? Antworten mit Zitat

Hallo! Evtl. kann mir jemand Folgende Frage beantworten?!
Wasserschaden, entstanden bei mir (1. Etage) und meiner Nachbarin (Erdgeschoss) durch defekte Dichtung (starker Wasseraustritt während meiner Abwesenheit) -leider war der Wasserzulaufhahn für Waschmaschine und Geschirrspüler offen und die defekte Dichtung konnte dem Druck nicht mehr standhalten
Meine Frage nun: WER muß für WELCHEN Schaden aufkommen?

- Meine Versicherung sagt dafür muß die Gebäudeversicherung aufkommen!

- Die Gebäudeversicherung sagt dafür muß meine Hausrat-/Haftpflichtversicherung aufkommen!

- WER muß für den Schaden aufkommen, der bei meiner Nachbarin entstanden ist (nasse Decke, Teppich)?
und:
- WER kommt für die Schäden am Gemäuer/Mauerwerk/Boden (unter Laminat) auf?

Bin ein wenig verwirrt und für jede Aufklärung dankbar!
VG Konika
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Konika,

sofern eine Gebäude-Leitungswasserversicherung besteht, ist diese zunächst für den Schaden am Gebäude zuständig.

Um den Schaden am Hausrat bei dir und in der Erdgeschoßwohnung kümmert sich die jeweilige Hausratversicherung.

Die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung der Erdgeschoßwohnung können beim Schadenverursacher Regress nehmen. Dann ist dessen Privathaftpflichtversicherung gefragt.

Die Hausratversicherung des Schadenverursachers wird prüfen, ob der Schaden vom Versicherungsnehmer durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde; wenn ja, gibt's keinen Schadenersatz.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.