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Gasabrechnung nach Quadratmeter

 
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pro
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Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 13:37    Titel: Gasabrechnung nach Quadratmeter Antworten mit Zitat

Hallo !

Person A hat eine Gasabrechnung von der RWE im Auftrag seines Vermieters bekommen. Diese bezieht sich auf ein halbes Jahr -> Vor ca. einem halben Jahr wurden Verbrauchzähler an jeden Heizkörper montiert und A ist seit einem Monat ausgezogen.

Die Heizkosten werden nun lt. Rechnung folgendermaßen berechnet:
50 % - Nach Verbrauch (prozentual nach Verbrauchstände der Zähler)
50 % - Nach Quadratmeter

Da A ca. 200 € nach Verbrauch zahlen muss und ca. 600 € nach Quadratmeter, geht Person A diese Berechnung ja schon gegen den Strich :0( aber soweit A weiss, kann A sich dagegen wohl nicht wehren.

Jetzt ist die Wohnung von A mit 100qm angegeben und die Gesamtfläche mit 400qm. Die Zahl bei der Gesamtfläche ist für A absolut nicht nachvollziehbar. Natürlich hat A bei der RWE angefragt wie diese qm-Zahlen zustande kommen, aber lt. RWE dürfen diese Informationen nicht weiter gegeben werden.

Der Vermieter wird A freiwillig auch nicht die Daten geben.

Jetzt hat A vor erstmal Widerspruch einzulegen und nicht zu zahlen.

Kann A wirklich auf die genaue Aufschlüsslung der Daten (Beispiel: Wohnungseinheit Müller hat 80 qm, Wohungseinheit Schmidt hat ... usw.) bestehen?
Was macht A wenn A die Daten bekomme aber trotzdem nicht damit einverstanden bin? Zum Beispiel: Der Vermieter sagt die Wohnungseinheit xy hat 80 qm obwohl A bekannt ist dass diese größer ist.



P.S.: Ausdruck meiner Empfindungen Böse gegenüber der RWE sind weggelassen Mit den Augen rollen


Zuletzt bearbeitet von pro am 12.08.05, 08:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

In Zwei-Familienhäusern, in denen der Vermieter eine Wohnung SELBST bewohnt und die andere Wohnung vermietet ist, kann ebenfalls vereinbart werden, die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig, sondern nach Wohnfläche abzurechnen.

Ansonsten gilt IMMER die Heizkostenverordnung. Danach muss der Vermieter mindestens 50 Prozent, aber höchstens 70 Prozent der Heizungs- und Warmwasserkosten nach Verbrauch verteilen. Hierzu müssen alle Wohnungen oder Heizkörper mit so genannten Erfassungssystemen ausgestattet sein, die dann einmal im Jahr abgelesen werden. Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden auch bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung nach einem festem Maßstab, im Regelfall nach der Wohnfläche, verteilt.

Den Nachweis über die tatsächliche Wohnfläche aller Wohnungen sollte der VM nachweisen können. Es könnte ja vielleicht eine Wohnflächenberechnung die beim Bau des Hauses erstellt wurde herangezogen werden?
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pro
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Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ob der VM die Wohnfläche nachweisen kann ist gut möglich, allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass er diese Daten nicht rausgibt oder einfach behauptet es gibt keine Pläne oder ähnliches. Das hatte Herr A alles schon erlebt... Verrückt

Daher die Frage: Kann A darauf bestehen und bis dahin einfach die Gasrechnung nicht bezahlen ?
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Unter Vorbehalt der Nachprüfung der tatsächlichen Wohnfläche bezahlen.
Das OLG Koblenz WM 92, 549 meinte das der Vermieter sich u.U sogar wegen Betruges strafbar machen könnte. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % kann der Mieter auch ohne Verschulden des Vermieters verlangen das nach der richtigen Wohnfläche abgerechnet wird. ME liegt hier die Beweispflicht nicht beim VM. Was meinen die Anderen?
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