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Hi zusammen,
wir haben einen Mietvertrag, bei dem wir für die vorhandene Küche monatlich Nutzungsgebühren zahlen. Bei uns ist die Dunstabzugshaube defekt, sie geht gar nicht mehr(Kein Licht und keine Abluft). Wer muss diesen Mängel beheben und für die Unkosten aufkommen? Und in welchem § steht das drin?
Danke schon mal für Eure Hilfe.
Wenn der Mieter dafür aufkommen (sollen muss), dann muß im Mietvertrag dafür eine entsprechende "Kleinreparatur-Klausel" vereinbart sein (bitte selbst nachlesen).
Wenn nichts vereinbart ist, gilt § 535 BGB - soweit nicht der Mieter selbst hier schuldhaft einen Schaden verursacht hat.
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