Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vermächtnois, Schenkung zum Todesfall...
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vermächtnois, Schenkung zum Todesfall...

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Wittekind
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 19:36    Titel: Vermächtnois, Schenkung zum Todesfall... Antworten mit Zitat

Welche Möglichkeit gibt es um den Lebenspartner im Todesfall wie ein
Ehepartner durch eine Schenkung, Vermächtniss etc. zu stellen
als wär man verheiratet gewesen..
Der Sinn und Wunsch ist es damit die Pflichteilsansprüche
andere Erberechtigter zu verinngern.

Beispiel:
2 Kinder aus frühere Ehe, jahrzehntelang kaum Kontakt,
Enkel "vorenthalten".
Pflichteil wäre ja 1/4 der Masse.
Im Falle der Heirat mit der Lebenspartnerin wäre der Pflichteil
nur 1/8 des Nachlasses.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 07:49    Titel: Re: Vermächtnois, Schenkung zum Todesfall... Antworten mit Zitat

Wittekind hat folgendes geschrieben::
Welche Möglichkeit gibt es um den Lebenspartner im Todesfall wie ein
Ehepartner durch eine Schenkung, Vermächtniss etc. zu stellen
als wär man verheiratet gewesen.


da gibt´s leider nur eine möglichkeit: den lebenspartner heiraten
Nach oben
Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.09.04, 08:14    Titel: Re: Vermächtnois, Schenkung zum Todesfall... Antworten mit Zitat

Hallo Wittekind,

bei zwei Abkömmlingen wäre der Pflichtteil für jeden Abkömmling 1/4, also insgesamt 1/2..
bei einer erneuten Heirat beträgt der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten 1/4 aus § 1931 BGB und ein weiteres 1/4 aus § 1371 BGB, so dass als Pflichtteil für die Söhne aus erster Ehe noch je 1/8 bleibt.

Andere Möglichkeiten:

1. Schenkungen an den Lebensgefährten
Schenkungen, die beim Tod des Erblassers länger als 10 Jahre zurückliegen, werden bei der Berechnung des Pflichtteils nicht berücksichtigt. Nachteil, was einmal verschenkt ist, ist nur schwer wieder zuürck zu erlangen.

2. Lebensversicherung mit der Lebensgefährtin als Bezugsberechtigte im Todesfall
Der Anspruch aus der Lebensversicherung fällt nicht in die Erbmasse, allerdings werden die Versicherungsprämien in den letzten zehn Jahren vor dem Tod als Pflichtteilsmindernde Schenkungen angesehen, die ausgegllchen werden müssen. Vorteil: man kann sich die Änderung der bezugsberechtigten Person vorbehalten und gegebenenfalls jemand anderen als Berechtigten benennen.

3. Möglicherweise kann man die Lebensgefährtin auch anderweitig absichern, z.B. durch ein lebenslanges Wohnrecht.

Eine dieser Lösungen in Kombination mit einem Vermächtnis in Höhe der Differenz zum dann noch verbleibenden Pflichtteilsanspruch kann den Pflichtteilsanspruch schon erheblich verringern, wenn man noch zehn weitere Jahre lebt.

Gruß Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.