Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Falsche Angabe bei Doppelte Haushalt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Falsche Angabe bei Doppelte Haushalt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerstrafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Schwamm
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 10:19    Titel: Falsche Angabe bei Doppelte Haushalt Antworten mit Zitat

Hallo,

bei der Steuererklärung 2004 wurde mir falsche Angabe entdeckt, die ich selbst nicht wußte. Dies ist aber rückwirkend auf 2002. Ich zahle weniger Miete als ich angegeben habe.

Jetzt habe ich die ganze Unterlage wieder rausgesucht und werde die Fehle beim Finanzamt angeben. Was passiert jetzt? Welche Folge erwarte ich jetzt?

Dank!

:?:
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 10:25    Titel: nachzahlung Antworten mit Zitat

hallo,

hier sollte eine quasie selbstanzeige vorliegen, wenn das finanzamt nichts mitbekommen hat. eine strafbarkeit oder ordnungswidrigkeit scheidet also aus.

steuerlich wird der alte bescheid geändert und du musst nachzahlen. neben der steuernachzahlung musst du mit 6% zinsen p.a. rechnen die du abdrücken musst.

mfg vom

showbee
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
Gast






BeitragVerfasst am: 11.08.05, 10:43    Titel: Re: nachzahlung Antworten mit Zitat

showbee hat folgendes geschrieben::
hier sollte eine quasie selbstanzeige vorliegen, wenn das finanzamt nichts mitbekommen hat.

muß einer Selbstanzeige nicht eine Straftat vorangehen?
Nach oben
Schwamm
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo showbee,

was meinst Du, "wenn das finanzamt nichts mitbekommen hat"? Diese Fehler habe ich auch erst entdeckt, als die Bearbeiter von mir die Kontoauszüge vorliegen soll. Jetzt verlangt er, dass ich " eine Erklärung" zu den Unterschied geben.

Hallo beinstrong,

was ist denn hier dann Straftat? wo kann ich nachlesen?

Dank
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerstrafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.