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Bausparvertrag auffüllen
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.08.05, 12:03    Titel: Bausparvertrag auffüllen Antworten mit Zitat

Hallo,
Herr B ist arm, Herr A ist reich. Herr A ist ein Immobilienbesitzer und Geschäftsführer der Bank C, Herr B ein Arbeiter.
Herr A überredet Herrn B eine Wohnung zu kaufen, weil er eine brillante Geschäfts idee hat:
Weil ich das nötige Kleingeld habe, kann ich dir mit einer Fremdfinanzierung zu einer Wohnung verhelfen!
Nach 8 Wochen ist Herr B einverstanden und unterschreibt einen Bausparvertrag über 180 000 DM.( Herr A saß mindestens einmal pro Woche mit seinem Vetter zusammen bei
Herrn B in der Wohnung, um Ihn zu überzeugen, daß das die Chance seines Lebens ist, die so nicht mehr so schnell kommen wird.)
Herr A geht zur Bank D, zahlt 90000DM ein, wie er es nennt "auffüllen", und läßt sich den Betrag über 180000 DM auf sein Konto ausbezahlen und übereignet B die Wohnung.

Meine Frage: Ist solch ein Verfahren,- "das Auffüllen von Bausparverträgen", bei Banken alltagstauglich, oder kommt man dabei mit einem Gesetz in Konflikt?

mfG
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Scheint mir ein wenig weltfrem das Beispiel... Ein Bausparvertrag ist doch immer erst fällig wenn er mindestens so und so lange läuft und eine bestimmte Mindestpunktzahl erreicht ist. Bei sofortigen auffüllen ist das doch meist so ausgelegt das man dann quasi mindestens sofrot die gesammt Bausparsumme einzahlen müsste um die nötige Punktzahl zu erreichen. Ohne da Geld einzuzahlen und durch Zinsen Punkte zu sammeln kommt man da im Allgemeinen mal nicht eben so an den Bausparvertrag ran. Auch muss ggf wenn dieser Zuteilungsreif ist gewartet werden bis die Bank überhaupt in der Lage ist die Summe aufzubringen. Einen Anspruch das man die Kohle von Heute auf Morgen komplett bekommt gibt es da nicht. Davon abgesehen würde die Bank einem den Kredit ja auch ohne Sicherheiten nicht einfach so hinterherwerfen...
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das (durchaus übliche und manchmal/selten auch sinnvolle) Modell geht folgendermaßen:

B schließt einen Zwischenkredit über 180.000 DM bei der Bank ab. 90.000 DM werden für den Wohnungskauf verwendet. 90.000 DM werden in einen gleichzeitig abgeschlossenen Bausparvertrag (BSV) eingezahlt. Der BSV hat eine Bausparsumme von 180.000 DM. Aufgrund der Einzahlung von 90.000 DM ist nach 3 Jahren die Bewertungszahl erreicht. Bis dahin zahlt der Kunde nur die Zinsen (keine Tilgung) für den Zwischenkredit.

Nach 3 Jahren wird der BSV zugeteilt. Mit der Auszahlung von 180.000 DM wird der Zwischenkredit getilgt. Nur zahlt der Kunde 8 Jahre Zins und Tilgung für den BSV bis der Kredit vollständig getilgt ist.

Rechtlich ist das völlig in Ordnung.

Kaufmänisch ist das häufig ungeschickt, da in den ersten 3 Jahren die Zinsen für das Zwischendarlehen natürlich über den Guthabenzinsen beim BSV liegen. Auch ist die Tilgung sehr hoch und das ganze muss noch in die Beleihungsgrenzen der Bausparkasse passen.

Aber dafür gewinnt der Kunde Zinssicherheit über die ganze Laufzeit und die Bank verdient an einem doppelt so hohen Kredit und dem BSV.

Banken verkaufen das gerne.
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

@Karsten
Das Modell so in etwa kenn ich zwar passt hier aber irgendwie nicht auf die Frage da ja der B "arm" ist und ihm eine Bank da bestimmt nicht mal eben ne ETW auf Kredit finanziert... Er kann die 180.000 nie Tilgen und schon gar nicht in 8 Jahren (wobei mir das wie du auf die 8 Jahre kommst noch nicht so ganz klar ist. Es gibt auch Bausparverträge mit wesentlich längeren Laufzeiten...) mal davon abgehsen das es fraglich ist ob er die ersten 3 Jahre überhaupt die Zinsen zahlen kann...
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.08.05, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das versteh ich nicht:

Nach 3 Jahren wird der BSV zugeteilt.

In diesem Fall hier wurde die Summe von 180 000 aber sofort fällig und nicht erst nach 3 Jahren.

mfG
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

@Mallows
Du bekommst durch das alleinige Einzahlen der hälfte der Bausparsumme keinen Bausparvertrag zuteilungssreif.... Du müsstest also erstmal einen wesentlich teueren Kredit aufnehmen (den du nur mit entsprechender Bonität bekommst) um damit den Bausparvertrag zuteiliungsreif werden zu lassen. Das von die geschilderte Modell funktionert gar nicht erst...
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.08.05, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

das wurde so durchgeführt, ist schon passiert.

mfG
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

das wurde so durchgeführt, ist schon passiert.

dann fehlen noch irgendwelche Informationen. Hatte der B schon vorher einen Bausparvertrag "bespart"? Wie gesagt man erreicht durch alleiniges einmaliges Einzahlen der halben Bausparsumme keinen sofort zuteilungsreifen Bausparvertrag. So allein kann es nicht gewesen sein...
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.08.05, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es war aber so.

B hatte nichts.

mfG
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Deine Frage war doch ob ein solches spontanes Auffüllen alltagstauglich ist und die Antwort ist: "Nein ist es nicht da es im Allgemeinen so nicht klappt. Guck dir doch einfach mal die Bausparverträge der verschiedenen Banken an. Für einen "normalsterblichen Kunden" gibt es die von dir geschilderten Konditionen nicht. An sonsten herrscht natürlich in Deutschland Vertragsfreiheit. Wenn du ein solchen Vertrag ergattern könntest düfte man das im Allgemeinen natürlich machen.... Aber es gibt keine Bank die dir annähernd solche Konditionen bietet.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.08.05, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

A hat mit B einen Bausparvertrag über 180000 DM gemacht und zur Hälfte aufgefüllt.
B hat den Bausparvertrag sofort nach Einzahlung aufgelöst und 180000 DM für den Kauf der Wohnung erhalten, da der Bausparvertrag über die Bank des A gelaufen ist, in der er Geschäftsführer ist.
Der Kontakt zwischen A und B wurde von der ausländischen Ehefrau des B, bei sich zu Hause hergestellt. B kannte A garnicht.

mfG
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Kann so alles eigentlich nicht sein. Aber wenn doch: Wo ist das Problem: B hat eine schöne Wohnung, finanziert mit einem billigen Bauspardarlehen. Frage
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.08.05, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Rückzahlung des Kredits!

mtl. circ 2500.-DM

mfG
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.08.05, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Eine Bonitätsprüfung bei jeder anderen Bank der Welt, und B hätte nie eine Wohnung bekommen.
Dem Geschäftsführer A, war die finanzielle Situation des B völlig egal.
Da muß es doch ein Gesetz geben, das solche Geschäfte bei dem Eindeutig nur einer Profitiert null und nichtig macht.

mfG
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.08.05, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was die Wohnung betrifft: Schrott noch nicht mal eine Heizung drin.
der Verkehrswert laut Gutachten: 130000DM
Gutachten wurde von einer Gutachterin vor der Zwangsversteigerung erstellt.
Letzendlich wurde ein Betrag von 90000 DM bei der Zwangsversteigerung erziehlt.

MfG
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