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Latein und Jura-Studium ?
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PatB.
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Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 162
Wohnort: Kölle a. Rh.

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

ich finde es doch immer wieder aufs neue einfach nur lächerlich, wenn volljuristen derart feindseelisch und überheblich WJur'en (FH) gegenüber eingestellt sind. man sollte nie vergessen, dass die WJur'en (FH) nicht die Feinde der Volljuristen darstellen. Die WJur'en interessieren sich nicht für irgendwelche hahnenbüchenen theorienstreitigkeiten oder geschichtlichen zusammenhänge. sie interessiert die praxis, also gesetz und rechtsprechung, und was anderes interessiert in der wirtschaftswelt auch nicht.

ebenso will ein WJur (FH) weder anwalt, noch staatsanwalt oder richter werden, sonst hätte er Jura studiert.

über so eine diskussion schwillt mir immer der kamm Sehr böse
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.08.05, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wirtschftsjuristen sind eine Konkurrenz für Universitätsabsloventen. Das ist doch etwas ganz normales.
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gloriaD
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 1484

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

PatB. hat folgendes geschrieben::
Die WJur'en interessieren sich nicht für irgendwelche hahnenbüchenen theorienstreitigkeiten oder geschichtlichen zusammenhänge. sie interessiert die praxis, also gesetz und rechtsprechung, und was anderes interessiert in der wirtschaftswelt auch nicht.


Pfeil Wenn das so ist, dann wäre ja selbst die schärfste Kritik an den FH-Juristen angebracht und berechtigt, die ich bisher nicht teile.
Pfeil "hahnenbüchene theorienstreitigkeiten" entstehen bei der Anwendung aud Auslegung des Gesetzes. Das, was dabei herauskommt, nennt man dann Literatur und Rechtsprechung.
Pfeil Wenn man in der Rechtsprechung immer nur die Leitsätze zur Kenntnis nimmt mit dem Gestus: "Der BGH hats gesagt, also ist es so", dann wird man nicht einmal verstehen können, warum der BGH seine Rechsprechnug gelegentlich ändert, von vielem anderen gar nicht zu reden.

Pfeil Umgekehrt: Jeder vernünftige Mensch verfügt über ein bestimmtes Maß an Rechtskenntnis auch Jus studiert zu haben.
Pfeil Das aber macht ihn eben nicht zum Juristen.
Pfeil Wer lernt, einen Vertrag sinnvoll zu fassen oder zu zerlegen, kann damit eine wichtige Aufgabe in Wirtschaft und Gesellschaft wahrnehmen. Er ist damit aber noch nicht Jurist, so wenig der vernünftige Mensch, der sich und seine Kinder vernünftig ernährt und versogt, wenn sie Grippe haben, dadurch zum Arzt oder Mediziner wird.

Pfeil Aber wer sich - im welchem Beruf auch immer - nicht für die "geschichtlichen zusammenhänge" interessiert, also nicht für seine eigene Geschichte und die seiner Gesellschaft: Wird dersich das nicht als Mangel an Bildung zurechnen lassen müssen?
_________________
gloriaD
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

OK, dann will ich mal auch ein bisschen herumstreiten. Ist Rechtsgeschichte wichtig? Absolut. Ist Rechtsgeschichte interessant? Sehr sogar. Muss jeder Jurist auch zugleich ein weiser Rechtsgelehrter sein, der alle theoretischen Zusammenhänge in ihrer Breite und Tiefe versteht und bis zum Kaiser Justinian zurückverfolgen kann? Muss sich nicht eigentlich jeder Rechtsgelehrte auch in der Rechtsvergleichung üben? Ist diese nicht ebenso wichtig und auch spannend wie die Rechtsgeschichte? Kann man Rechtsvergleichung ohne Englisch- und Französischkenntnisse sinnvoll betreiben? Kann man den Zweigert/Kötz, das Standartwerk zu diesem Thema schlechthin, welches jeder Volljurist durchgearbeitet haben sollte, so er sich vom gemeinen Diplom-Wirtschaftsjuristen absetzen will, ohne Fremdsprachenkenntnisse verstehen? Darf man nun bei seinen rechtstheoretischen Studien die Rechtsphilosophie aus den Augen lassen? Oder die Rechtssoziologie? Wird man eigentlich mit über 35 Jahren noch in den Staatsdienst übernommen?

Meine ernsthafte Meinung zu diesem Thema: Jeder Jurist sollte sich mit den genannten Grundlagenfächern beschäftigen. Aber für das nötige Basiswissen in Rechtsgeschichte genügt deutsch. Ich persönlich wäre sehr froh, wenn ich in der Schule französisch gelernt hätte anstatt latein. Natürlich brauchen wir Experten, die sich wirklich vertieft mit Rechtsgeschichte und den anderen Grundlagenfächern auseinandergesetzt haben. Aber: Nicht jeder von uns muss so ein Experte sein.

Zur Ausgangsfrage: Ja, die lateinischen Fachbegriffe kann man sich auch so merken. Ansonsten kann man es bis zum zweiten Staatsexamen bringen, ohne einen einzigen lateinischen Satz zu übersetzten.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.11.05, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hübsch.
(Die gleiche Frage wird gern von Philosophie-Anfängern gestellt: wozu Latein? Die ollen Philosophen kann man doch auch in Übersetzung lesen!)

Also: wozu Latein? Spricht man das irgendwo? Nö. Kann man die Termini nicht auswendig lernen? Kann man. Also wozu?

Freunde, Lateinunterricht ist in erster Linie Grammatikunterricht (und nebenbei noch Geschichte, römisches Recht, römische Literatur ...). Und ohne Grammatik gehts nicht. Das braucht man. Nicht, damit man sich anständig ausdrücken kann. Sondern damit man begreift, wie Sprache funktioniert. Wer davon keine Ahnung hat, dürfte nämlich nicht geringe Probleme bei der Vernehmung eines einfachen, Dialekt sprechenden Menschen haben. Denn Grammatik zu verstehen heißt zu fragen: was meint der eigentlich mit dem, was er sagt? Es geht dabei nämlich nicht nur um die Bedeutung von Wörtern, die keineswegs draußen im Lande so schön sauber und qua definition festgelegt ist wie in den Wissenschaften, sondern die sich im Zweifelsfalle nur im Kontext erschließt. Und Kontext heißt, in welchen grammatikalischen Formen werden sie vom Betreffenden gebraucht.

Das gleiche gilt übrigens auch für Gesetzestexte. Je höheren Rang sie haben, desto schwieriger wird nämlich die Interpretation. Gut, man kann natürlich sagen, interessiert mich nicht, kann das BVG machen oder irgendwelche UN- und Menschenrechtsgremien. Ob man dann allerdings das System als zusammenhängenden Komplex kapiert ...

Imho gibt es zu Latein (und Arabisch) nur eine Alternative: Wissenschaftstheorie. Ich würde tatsächlich dafür plädieren, dass jeder zukünftige Jurist, der kein Latinum hat, mindestens ein Semester Wissenschaftstheorie + Klausur aufgebrummt bekommt. Denn was nützt die schönste erlernte Dogmatik, wenn man mit den lebendigen Sachverhalten und Sprachformen draußen im Alltag nicht zurecht kommt? Was will man denn mit einem Staatsanwalt oder gar Richter anfangen, der von der Menschenrechtsdeklaration bis zum OWiG alle Prinzipien und Ableitungen stringent durchziehen kann - aber nicht fähig ist, die logischen Brüche in der Argumentation von Ganove Eugen + Friends zu erkennen?

Mal eben Latein im Schnellkurs, das hat keinen Sinn, das kann man sich sparen. Aber einem Juristen sollte schon bewußt sein, dass das, womit er umgeht, sein Handwerkszeug, Sprache ist - und dass die verschieden ist und ihre Tücken hat.

Und die beim Lateinunterricht geübte Pingeligkeit - manus manu lavat, ein einziger Buchstabe bestimmt grammatikalische Form und Sinn - kann auch nicht schaden.
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 27.11.05, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ach, deshalb verstehe ich immer das EStG nicht, weil ich mit der Sprache nicht umgehen kann.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.11.05, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde eher darauf tippen, dass die Autoren Sprachprobleme haben.
Lachen
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 27.11.05, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

PatB. hat folgendes geschrieben::
ich finde es doch immer wieder aufs neue einfach nur lächerlich, wenn volljuristen derart feindseelisch und überheblich WJur'en (FH) gegenüber eingestellt sind. man sollte nie vergessen, dass die WJur'en (FH) nicht die Feinde der Volljuristen darstellen. Die WJur'en interessieren sich nicht für irgendwelche hahnenbüchenen theorienstreitigkeiten oder geschichtlichen zusammenhänge. sie interessiert die praxis, also gesetz und rechtsprechung, und was anderes interessiert in der wirtschaftswelt auch nicht.

ebenso will ein WJur (FH) weder anwalt, noch staatsanwalt oder richter werden, sonst hätte er Jura studiert.

über so eine diskussion schwillt mir immer der kamm Sehr böse


angesichts der häufung von rächtschraibfälern bei wirtschaftsjuristen kann die überheblichkeit nicht groß genug sein Sehr böse
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Wintermute*
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz eindeutig:
Nein, man braucht kein Latein für ein Jurastudium. Natürlich auch nicht deshalb, weil man sonst logische Brüche in Argumentationen nicht erkennen würde. Lachen
(Aber der war wirklich gut! Sehr glücklich )
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