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Verfasst am: 19.10.04, 16:31 Titel: Umzug während Bearbeitung des Rentenantrags wegen EU
Hallo Forum
Wir möchten sehr gerne umziehen. Im Moment läuft aber der Antrag wegen Erwerbsminderung. Einen Teilbescheid haben wir bereits bekommen-wegen teilweiser EU. Nun sollen wir aber noch einen bekommen wegen voller EU. Warum eigentlich 2 ?
Ist es möglich während der Bearbeitung um zu ziehen oder sollte man das nicht tun. Gezahlt wird sowieso erst Ende Dezember. Das wurde uns schon mit geteilt.
Danke
Sicher können sie umziehen, wann sie wollen. Nur sollten sie das dem RV-Träger zumindest telefonisch mitteilen, oder kurze Postkarte. _________________ Grüße
Rentenrechtlich relevant wird der Umzug nur dann, wenn Sie ins Ausland verziehen oder von den alten in die neuen Bundesländer und Beiträge nach dem Fremdrentenrecht haben. Mitteilen müssen Sie die neue Anschrift natürlich.
Zur Frage, warum zwei Berechnungen erfolgen: Vermutlich haben Sie die teilw. EM-Rente wg. BU auf unbestimmte Zeit (sog. "Dauerrente") und die volle EM auf Zeit zugebilligt bekommen. Die Zeitrente beginnt regelmäßig später als die "Dauerrente", deshalb zwei Berechnungen. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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