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Verfasst am: 10.08.05, 16:01 Titel: Wasserschaden - wer zahlt?
Hallo! Evtl. kann mir jemand Folgende Frage beantworten?!
Wasserschaden, entstanden bei mir (1. Etage) und meiner Nachbarin (Erdgeschoss) durch defekte Dichtung (starker Wasseraustritt während meiner Abwesenheit) -leider war der Wasserzulaufhahn für Waschmaschine und Geschirrspüler offen und die defekte Dichtung konnte dem Druck nicht mehr standhalten
Meine Frage nun: WER muß für WELCHEN Schaden aufkommen?
- Meine Versicherung sagt dafür muß die Gebäudeversicherung aufkommen!
- Die Gebäudeversicherung sagt dafür muß meine Hausrat-/Haftpflichtversicherung aufkommen!
- WER muß für den Schaden aufkommen, der bei meiner Nachbarin entstanden ist (nasse Decke, Teppich)?
und:
- WER kommt für die Schäden am Gemäuer/Mauerwerk/Boden (unter Laminat) auf?
Bin ein wenig verwirrt und für jede Aufklärung dankbar!
VG Konika
sofern eine Gebäude-Leitungswasserversicherung besteht, ist diese zunächst für den Schaden am Gebäude zuständig.
Um den Schaden am Hausrat bei dir und in der Erdgeschoßwohnung kümmert sich die jeweilige Hausratversicherung.
Die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung der Erdgeschoßwohnung können beim Schadenverursacher Regress nehmen. Dann ist dessen Privathaftpflichtversicherung gefragt.
Die Hausratversicherung des Schadenverursachers wird prüfen, ob der Schaden vom Versicherungsnehmer durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde; wenn ja, gibt's keinen Schadenersatz. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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