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Verfasst am: 11.08.05, 19:27 Titel: hypotetische Frage zur DPO
Ich habe rein interessehalb eine doppelt hypothetische Frage konstruiert. Deren Antwort mich interessieren würde:
Bei einem Studiengang gibt es sog. Vorleistungsklausuren die man sooft schreiben kann wie man will.
Eine dieser Vorleistungen ist Mathematik, und wird nur im WS angeboten. Im letzten Semester (welches auch gleichzeitig mein erstes war) wurde die Klausur nicht bestanden, und wird deshalb zum VT des WS05/06 nochmal geschrieben.
Man muß aus dem Grundstudium nur noch Mathe und und Fach X schreiben.
Beide Klausuren wollte man zum Vortermin schreiben, um zum Nachtermin Klausuren aus dem Hauptstudium schreiben zu können.
In der DPO heißt es:
"Zur letzten Fachprüfung der Diplom-Vorprüfung kann
nur zugelassen werden, wer die folgenden Lehrveranstaltungen
mit einem Leistungsnachweis erfolgreich abgeschlossen
hat: (Mathematik)"
Legt man diesen § streng aus kann man sich zum VT nur zu Mathe anmelden, und zum NT dann zu X.
Man könnte also nichts vom HS schreiben, und hätte ein Semester verloren.
Darf die DPO einem Studenten wirklich dermaßen große Steine in den Weg legen?
Solche Regelungen gibt es an jeder Uni und die haben auch ihren Sinn.
Von Steine in den weg legen kann denke ich keine Rede sein. Man will sicherstellen, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt ein gewisses Maß an Wissen hat.
Im Übrigen: Es ist selbstverständlich, dass gewisse Vorlesungen nur zum WS oder nur zum SS angeboten werden.
Diese Regelung hat nur in diesem Falle keinen Sinn.
In dieser fiktiven DPOsteht nichts von Anlemdung,s ondern nur zu Zulassung.
Die Ergebnisse der Matheklausur würden 4 Tage vor dem Prüfungstermin der Klausur X veröffentlicht.
(Die Anmeldungen zur Klausur X sind natürlich schon lange vorbei.
Kann man sich nicht zu X und Mathe anmelden, um dann nur zu Mathe zugelassen zu werden, und dann nach Veröffentlichung des Ergebnisses von Mathe die Zulassung zu erwirken?
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