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Verfasst am: 10.08.05, 05:37 Titel: Verjährung von BAFöG
Auch ich habe einen Rückforderungsbescheid bekommen. Nach meinem
Widerspruch dagegen habe ich bis heute nichts mehr vom Amt gehört.
Die Sache ist nun bereits aus März 2003 (Datum Widerspruch) und betrifft
mehrere Bescheide aus 2001 2002 und 2003. Kann ich mit einer Verjährung
der Ansprüche rechnen. Wenn ja, dann ab Datum Widerspruch oder jeweils
ab Datum BWZ bzw. Datum Bescheid. Ich hörte mal von einer Frist von 5 Jahren!?
Vielen Dank für einen Tipp in die richtige Richtung
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