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Polizei ohne Respekt
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.08.05, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
der wohnt in einer Einliegerwohnung.

mfG

Im übrigen läßt B mitteilen, dass er die letzten drei Jahre nur wegen der fehlenden Unterhaltung in den Tanzschuppen nicht unterwegs war, hat also mit der Verhaftung nichts zu tun. Deshalb ist nun auch auszuschließen, dass er zum Psychiater gehen wird.

Doch noch ne Frage: steht die Verhaftung im Führungszeugnis?

mfG
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ChrisC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Auf dem Revier wird er verhört, eine Blutprobe wird genommen, er kiommt in den Knast und erst am anderen Mittag wird er wieder freigelassen
Da B ja vernommen wurde und eine Blutentnahme durchgeführt wurde, besteht gegen ihn offensichtlich der Verdacht einer Straftat. Welche Tat wird ihm denn zur Last gelegt?

Welches Ergebnis hat die Blutentnahme denn ergeben? Wäre interessant um beurteilen zu können, ob die Gewahrsamnahme bis zum nächsten Mittag gerechtfertigt war.

Welche Begründung haben die Beamten denn gegeben? Irgendeine Begründung müssen sie haben, schon um den Vorfall in der polizeilichen Vorgangsverwaltung erfassen zu können (Merke ohne Bürokratie geht in Deutschland gar nichts).

Zitat:
m übrigen gibt es Verhaltensregel, wie zum Beispiel: Ein Beamter hat im Dienst seine Mütze zu tragen.
Trägt er die nicht, ist er auch nicht im Dienst.
Ist eine nicht auszurottende Urban Legend.

Solche Verhaltensregeln gibt es in der tat. Die Nichtbeachtung hat aber keinerlei Ausenwirkung, d.h. es hat schlimmstenfalls innerdienstliche Konsequenzen wenn sie nicht beachtet werden. Auf die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen hat es keine Auswirkungen.

Wäre nett wenn sie hier mal ein paar Fakten auf den Tisch packen würden. Bis jetzt vermittelt dieser Beitrag nur den Eindruck eines Versuchs die Polizei zu diskreditieren.
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Ivanka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend,

die Chance, von der Polizei angesprochen zu werden, wenn man nachts allein irgendwo herumhuscht, ist gar nicht mal so gering.

Vor ca. 4 Jahren habe ich im Nebenjob nach Ladenschluss (ab 20 Uhr) in einem Supermarkt Regale befüllt. Feierabend war meist kurz nach 22 Uhr, danach umziehen, bis ich aus dem Markt rauskam, war es meist schon nach 22:30 Uhr, und ab und zu war dann schon die Straßenbahn weg, und die nächste wäre erst eine halbe Stunde später gekommen.

Deshalb bin ich meistens in die Stadt reingelaufen, der Supermarkt liegt leicht außerhalb, und die Gegend, durch die ich laufen musste, war eine reine Wohngegend.

Und wenn man werktags nachts zwischen 22:30 und 23:00 Uhr mutterseelenallein durch eine reine Wohngegend trabt, in der schon fast alle Lichter aus sind, was kann da passieren? Richtig, Allgemeine Personenkontrolle. Kurz den Ausweis gezeigt, kurze Info gegeben, woher man grad kommt, und die freundlichen Herren in Grün haben mir tatsächlich meistens noch einen sicheren Heimweg gewünscht Sehr glücklich

Ich glaube nicht, dass die so lieb gewesen wären, wenn ich versucht hätte, vor ihnen wegzulaufen, aber das steht sicher auf einem anderen Blatt.

Lieben Gruß
Ivanka
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.08.05, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Diskriminierung ist eine böse Sache, hier soll und wird niemand diskriminiert.


Herr B hatte einen Blutalkohol von 1,6 Promille, eine Anzeige seitens der Polizei oder Dritter wegen: Randalierens, Ruhestörung, Widerstand o.ä. wurde nie gemacht, also kann man davon ausgehen, dass er zur Ausnüchterung eingesperrt worden ist.

Ich glaube gehört zu haben, dass die Polizei beim Umgang mit alkoholisierten Menschen, und Menschen die Schmerzen haben, bestimmte Direktiven haben, da diese unter Alkohol oder Schmerzen anders reagieren, als Nüchterne.

Da Herr B aber nicht den Beamten angegriffen sondern vor ihm geflüchtet ist, steht eben im Raum welche Entscheidung hier korrekter Weise angebracht gewesen wäre. Er hatte ja auch niemenden belästigt oder war auf fremdem Eigentum o.ä.

Aber es ist eine natürliche Reaktion eines Polizisten, wenn er eine zu überprüfende Person davon laufen sieht, zu glauben, dass da etwas nicht in Ordnung ist.

Eine andere Frage wäre natürlich: inwiefern jemand der stehenbleibt, ungefährlicher ist als einer der davon rennt.


mfG
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ChrisC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Herr B hatte einen Blutalkohol von 1,6 Promille, eine Anzeige seitens der Polizei oder Dritter wegen: Randalierens, Ruhestörung, Widerstand o.ä. wurde nie gemacht,
Da Blutentnahmen nur im Rahmen eines Strafverfahrens zulässig sind, kann ich das nicht ganz glauben.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

ChrisC hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Herr B hatte einen Blutalkohol von 1,6 Promille, eine Anzeige seitens der Polizei oder Dritter wegen: Randalierens, Ruhestörung, Widerstand o.ä. wurde nie gemacht,
Da Blutentnahmen nur im Rahmen eines Strafverfahrens zulässig sind, kann ich das nicht ganz glauben.


Blutentnahmen sind aus medizinischen Gründen auch im Sicherheitsrecht denkbar.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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ChrisC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Blutentnahmen sind aus medizinischen Gründen auch im Sicherheitsrecht denkbar.
Nennen sie mir eine Fundstelle im Polizeirecht die eine Befugnis zur gefahrenabwehrenden Blutentnahme enthält. Für polizeiliche Zwecke ist eine Blutentnahme eher ungeeignet, da die Ergebnisse, etwa für eine Beurteilung der Haftfähigkeit, zu lange dauern. Polizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahmen sind aber auf eine kurzfristige Beseitigung von Gefahren ausgelegt.

Das anderen Sicherheitsbehörden, wie etwa den Gesundheitsämtern, das Instrument der Blutentnahme im gefahrenabwehrenden Bereich zur Verfügung steht halte ich für durchaus möglich.
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Steff70
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.02.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, Blutentnahmen aus polizeilicher Sicht (angespr. Sicherheitsrecht) wohl eher nicht; könnte mir da nichts passendes vorstellen.

Einer Person auf der Wache ner Blutprobe ohne vorliegen einer Straftat zu unterziehen, halte ich für völlig ausgeschlossen!
FÜR die Entnahme einer Blutprobe liegt beim SV auch nicht der geringste Grund vor. Die Beamten hätten sich höchstens einer Körperverletzung schuldig gemacht, von daher Geschockt
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 09:13    Titel: Wirklich köstlich Antworten mit Zitat

Hallöle

Also ich hab mich köstlich amüsiert. Lieber "Gast".: Der Herr B. sind ja wohl Sie selbst. Nach drei Jahren das Verhalten der Polizei zu hinterfragen? Ist doch sehr fragwürdig. Vielleicht hatten Sie ja in der letzten Zeit, als Sie Ihre Isolation verlassen haben, eine Wiederbelebung ihres Langzeitgedächnises durch ein Schlüsselerlebnis (die Polizei schlich sich von hinten an einen armen rechtstreuen Bürger heran?
Der Unsinn, den Sie hier verzapfen ist wirklich hanebüchen. Haben Sie schon einmal daran gedacht Grimms Märchen neu aufzulegen. Da gehört ihre Geschichte nämlich hin.

Mit freundlichem Gruß
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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