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Verfasst am: 10.08.05, 10:29 Titel: Gewerbliche Vermittlung von Dachflächen erlaubt?
Hallo,
im Rahmen meiner Diplomarbeit habe ich damit zu tun, für die Solarstromerzeugung geeignete Dachflächen zu akquirieren. Da insbesondere in Bau- und Immobilienbranche gute Kenntnisse über in Frage kommende Gebäude vorliegen, habe ich vor, diese Gruppen anzuschreiben und sie um ihre Mithilfe bitten.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob Handwerker/Firmen überhaupt Auskünfte über die Gebäude ihrer Kunden geben dürfen.
- Unterliegen solche baulichen Angaben dem Datenschutz?
- Würde ein Gewerbeschein für die Tätigkeit als "Dach-Scout" benötigt? Könnte dies das o.g. Problem umgehen?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand hier im Forum dabei behilflich sein könnte.
GewO § 34c Makler, Bauträger, Baubetreuer
(1) Wer gewerbsmäßig
1. den Abschluß von Verträgen über
a) Grundstücke, ...
...
vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge nachweisen,
...
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Grundstücke sind nicht nur Grund und Boden, sondern umfasst auch das, was auf dem Grund und Boden steht. Von daher würde ich spontan sagen: Erlaubnispflichtig.
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