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Verfasst am: 12.08.05, 12:54 Titel: Gutschein: weder Restbetrag in bar noch Restgutschein?
Wenn man als Kunde einen Warengutschein nur teilweise einlösen möchte, bekommt man häufig kulanterweise den Restbetrag in bar, in anderen Fällen einen Gutschein über den Restbetrag. Wäre es aber dem Kunden zumutbar, den Gutschein nur bei vollständiger Einlösung anzunehmen?
naja, einen Gutschein über 50 Euro für den Supermarkt kann man als Single nur mit Mühe auf einmal einlösen.
ich schätze, dass u.a. wegen §242 BGB eine teilweise Einlösung möglich sein muss. aber das wird sich bald klären, ich denke dass sich die Rewe Zentral AG da weniger blöd anstellt als ein Stüssgen-Marktleiter.
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