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Gutschein: weder Restbetrag in bar noch Restgutschein?

 
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Julian85
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 12:54    Titel: Gutschein: weder Restbetrag in bar noch Restgutschein? Antworten mit Zitat

Wenn man als Kunde einen Warengutschein nur teilweise einlösen möchte, bekommt man häufig kulanterweise den Restbetrag in bar, in anderen Fällen einen Gutschein über den Restbetrag. Wäre es aber dem Kunden zumutbar, den Gutschein nur bei vollständiger Einlösung anzunehmen?
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sim2k
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2005
Beiträge: 12
Wohnort: Sulzbach Murr

BeitragVerfasst am: 14.08.05, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es auf dem Gutschein vermerkt ist - garkeine Frage -

ansonsten, ist es soweit ich weiß zumindest legal - Ob der Ruf darunter leidet hin oder her.
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Julian85
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.08.05, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

naja, einen Gutschein über 50 Euro für den Supermarkt kann man als Single nur mit Mühe auf einmal einlösen.

ich schätze, dass u.a. wegen §242 BGB eine teilweise Einlösung möglich sein muss. aber das wird sich bald klären, ich denke dass sich die Rewe Zentral AG da weniger blöd anstellt als ein Stüssgen-Marktleiter.
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