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Joachim G. Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.08.05, 16:15 Titel: Kann ein Mieter vor Einzug kündigen ? |
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Mal angenommen man hätte diese ungewöhnliche Situation:
Ein Mieter unterschreibt am 01.07.05 einen Mietvertrag der am 01.10.05 beginnen soll.
Am 01.08.05 steht der künftige Mieter bei dem Vermieter vor der Tür und legt eine Kündigung fristgerecht zum 31.10.05 vor. Der Vermieter ist etwas perplex und unterschreibt diese Kündigung. Im nachhinein kommen dem Vermieter aber Zweifel ob die Kündigung überhaupt fristgerecht war, da sie ja vor dem eigentlichen Einzug abgegeben wurde ? Was kann der Vermieter machen wenn der vermeintliche Mieter plötzlich nicht mehr auffindbar ist und die Mietsache nicht zum 01.10. übernimmt ?
Danke für´s lesen und diskutieren. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 13.08.05, 17:21 Titel: |
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Ja das geht, der Mieter muss allerdings die Kaution und die Warmmiete für Oktober bezahlen. Wenn der Mieter nicht mehr auffindbar ist muss der VM auf Zahlung klagen. |
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Joachim G. Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.08.05, 17:34 Titel: |
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Wie sind denn die Chancen für den VM bei einer Klage und wie lange kann so was dauern. Muß der VM irgendwelche Aufwendungen für eine Klage aufwenden ? |
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flo2 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2005 Beiträge: 876 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 13.08.05, 18:02 Titel: |
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Liegen irgendwelche begründeten Zweifel vor, dass der Mieter die die Miete für Oktober nicht bezahlt? (Er braucht ja nicht dort wohnen.)
Ansonsten stehen die Chancen bei einer Klage auf Zahlung, wenn der Mietvertrag schriftlich vorliegt, denke ich, ziemlich gut. Es ist nur die Frage, ob der Mieter zahlen kann... _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge. |
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Joachim G. Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.08.05, 19:15 Titel: |
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Der Mieter hat gesagt wenn kann er nur in Raten zahlen, muß man sich auf sowas einlassen ? |
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Injuve FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 860
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Verfasst am: 13.08.05, 19:26 Titel: |
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Muss man natürlich nicht. Bevor man allerdings Geld in einen Prozess steckt und nachher außer Kosten auch nichts dabei rauskommt, sollte man es wenigstens versuchen.
Sicherheitshalber (sofern der Mieter damit einverstanden ist, was wohl der Fall sein wird...) würde ich jetzt beginnen, nach einem Nachmieter zu suchen. Falls sich einer zum 01.10. findet, wäre dies rein tatsächlich die sicherste Variante. |
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Sandra71 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2005 Beiträge: 349
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Verfasst am: 13.08.05, 21:45 Titel: |
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Strider hat folgendes geschrieben:: | Ja das geht, der Mieter muss allerdings die Kaution und die Warmmiete für Oktober bezahlen. |
Das mit der Miete für Oktober ist klar, aber warum Kaution? Ich gehe davon aus, dass der Mieter noch gar keinen Schlüssel zur Wohnung besitzt...und daher kann er dort auch nichts beschädigt haben. Somit dürfte das Verlangen der Kaution ungerechfertigt sein. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 13.08.05, 21:54 Titel: |
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Wenn im Vertrag eine Kaution vereinbart wurde gehört die Zahlung der selben zu den Pflichten des Mieters genauso wie Miete zahlen. Wenn der Mieter nun nicht den Schlüssel will entbindet ihn das nicht von seinen vertraglichen Pflichten. Verträge sind nunmal einzuhalten.
Wobei in dem Fall reicht es aus wenn der Mieter nur 1/3 der Kaution bezahlt, weil der Mieter ja per Gesetz das Recht hat die Kaution in drei gleichen Raten zu Begin des Mietverhältnisses zu zahlen. Da er nur einen Monat dort wohnt wird auch nur eine Rate fällig. Die anderen können ja nicht fällig werden weil das Mietverhältnis schon wieder beendet wurde. |
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Injuve FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 860
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Verfasst am: 13.08.05, 22:07 Titel: |
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.....wobei es hier gerade wohl nur theoretisch um die Kaution gehen dürfte, da der VM wohl glücklich wäre, das Geld für den einen Monat zu bekommen. An der Eintreibung der Kaution dürfte der vermieter kein Interesse haben, da außer Aufwand da ja nichts bei herauskommt.
Die Schlußfolgerung, dass er nur 1/3 der Kaution einfordern könnte, weil das Mietverhältnis danach bereits beendet ist, halte ich dagegen für falsch. |
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Sandra71 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2005 Beiträge: 349
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Verfasst am: 13.08.05, 22:25 Titel: |
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Ich kenne es so, dass die Kaution erst bei Einzug in die Mietsache fällig wird...und dazu kommt es in diesem Fall ja erst gar nicht. |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 14.08.05, 06:53 Titel: |
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Sandra71 hat folgendes geschrieben:: | Ich kenne es so, dass die Kaution erst bei Einzug in die Mietsache fällig wird...und dazu kommt es in diesem Fall ja erst gar nicht. |
Der Begriff "Einzug" kommt im BGB allerdings nicht vor. Nach § 551 Abs. 2 Satz 2 BGB ist die 1. Kautionsrate "zu Beginn des Mietverhältnisses fällig". Diesen Beginn gibt es selbstverständlich auch dann, wenn der Mieter kein Interesse an einer Übergabe der Mietsache hat. |
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