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Verfasst am: 12.08.05, 16:57 Titel: Bachelor und Master- Abschlüsse geschützt?
Hallo,
eine allgemeine Frage zur Vergabe von Abschlüssen.
Soweit ich weiß, ist es in Deutschland (Schweiz und Österreich?) erlaubt, beliebige Abschlüsse (außer -glaube ich- Rechtsanwalt und Mediziner) zu vergeben, solange in Klammern der Name der vergebenden Institution genannt ist. Also z.B. Medienwirt ('vergebende Institution z.B. ((KP))')
Wenn ich mich nicht irre, gilt dies auch bei Diplom- Abschlüssen, soweit diese ordnungsgemäß mit einem Diplom abgeschlossen worden sind. Also bspw. Diplom Betriebswirt ('vergebende Institution' ((bspw. VWA))). Liege ich da bereits falsch?
Um den Faden weiter zu spinnen, wäre es nun sehr interessant zu wissen, ob die Bachelor und Master Abschlüsse ebenso (un)geschützt sind, wie die Diplom Titel.
Also bspw. Bachelor of Business Adminsitration ('der vergebenden Institution') oder Bachelor der 'vergebenden Institution' in Business Administration.
Also bspw. Bachelor of Business Adminsitration ('der vergebenden Institution') oder Bachelor der 'vergebenden Institution' in Business Administration.
Diplom-Abschlüsse sind grundsätzlich geschützt. Das angegebene Beispiel ist falsch. Lediglich ein Betriebswirt (sowieso) wäre möglich, aber kein Diplom-Betriebswirt.
Ausnahme: Die Verwendung von Diplomen, die offensichtlich keiner akademischen Ausbildung bedürfen, wie z.B. "Diplom-Kosmetikerin".
Alle akademischen Grade sind geschützt, also auch Bachelor und Master!
(Ist es denn so schwer, einen akademischen Grad zu erlangen???)
Und bevor hier wieder gemäkelt wird ( ); vergeben aufgrund von (Fern)studienleistungen.
Allerdings ist eine Akkreditierung in Deutschland schweineteuer (und aufwendig).
So überlegt man sich halt Alternativen...
Die Sache mit dem BA und MA schmink ich mir also ab. Aber es gibt ja immernoch die Diplom Kosmetikerin -
Und staatliche Anerkennung in Ländern wie der Schweiz, Österreich und Liechtenstein...
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