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Rein mietrechtlich: Soviel wie vereinbart. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 298 Wohnort: Hessen in de Pampa
Verfasst am: 12.08.05, 21:29 Titel:
Hallo,
sollte es hier um Sozialhilfe gehen.....
Zwei Personen stehen 60qm zu! _________________ manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
sollte es hier um Sozialhilfe gehen.....
Zwei Personen stehen 60qm zu!
Außerdem sind da Mietobergrenzen gesetzt, bis zu denen das finanziert wird. Gilt entprechend auch bei Arbeitslosengeld II (sog. Hartz-IV) Es kommt also nicht jede Komfortwohnung in Frage.
Schauen Sie in den örtlichen Mietspiegel. Der mittelwert einer "normalen" Wohnung, also Zentralheizung, Innenbad ... , multipliziert mit 60 m² ergibt meistens ziemlich genau die zulässige Mietobergrenze. Mit ein bischen Glück bekommen Sie auch mehr m² genehmigt, solange die Mietobergrenze eingehalten wird, wobei auch die NK's zusätzlich zu berücksichtigen sind.
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