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Verfasst am: 16.08.05, 12:43 Titel: Gesundheitsbonus nützt nur der Versicherung
Hallo,
Herr B ist bei Versicherung C privat krankenversichert (mtl. Beitrag 460.- EURO)
Im Jahre 2004 reicht er keine Rechnugen ein. Der Versicherer leistet dafür einen Obolus auf ein Depot von sagen wir mal 750 Euro. Zur Auszahlung kommen diese Gesundheitsboni nach 9 Monaten des nächsten Jahres.(Freiwillige Leistung des Versicherers?)
In April 2005 kündigt Herr B die Krankenversicherung und stellt Antrag auf Anwartschaftsversicherung. Diese kündigt er zum August 2005.
Herr B möchte sein Depot auflösen, da er das Geld anderweitig verwenden möchte.
Die Versicherung teilt ihm mit, dass er kein Geld bekommt, da er nicht bis August 2005 Versicherter war(AGB> Bedingung für die Auszahlung ist, dass er mindestens noch 8 Monate in seinem Tarif bei der Versicherung versichert sein muß, eine Anwartschaftsversicherung gilt nicht).
Herr B ist überrascht, da er immer geglaubt hat, dass die AGB zum Schutze des Endverbrauchers formuliert wird und gerade solche Nachteiligkeiten ausschließt.
Herr B glaubt, dass solche AGB rein gesetzlich gar nicht zulässig sind, da die Versicherung eindeutig zu Ihrem Vorteil Bedingungen formuliert hat.
mfG
Mallows _________________ Ultra posse nemo obligatur.
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