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Wieviel qm, bei zwei Personen?

 
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Annick
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 18:32    Titel: Wieviel qm, bei zwei Personen? Antworten mit Zitat

Hallo,

auf wieviel qm, hat man als zwei Personen-Haushalt ein Anrecht? Geschockt

Gruß
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Rein mietrechtlich: Soviel wie vereinbart.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Anrecht?

Wenn Sie lustig sind, können Sie eine 300 m²-Villa anmieten.
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Melanie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
sollte es hier um Sozialhilfe gehen.....
Zwei Personen stehen 60qm zu!
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 02:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
sollte es hier um Sozialhilfe gehen.....
Zwei Personen stehen 60qm zu!


Außerdem sind da Mietobergrenzen gesetzt, bis zu denen das finanziert wird. Gilt entprechend auch bei Arbeitslosengeld II (sog. Hartz-IV) Es kommt also nicht jede Komfortwohnung in Frage.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Mehr Info dazu gibts auf:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Schauen Sie in den örtlichen Mietspiegel. Der mittelwert einer "normalen" Wohnung, also Zentralheizung, Innenbad ... , multipliziert mit 60 m² ergibt meistens ziemlich genau die zulässige Mietobergrenze. Mit ein bischen Glück bekommen Sie auch mehr m² genehmigt, solange die Mietobergrenze eingehalten wird, wobei auch die NK's zusätzlich zu berücksichtigen sind.
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