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Flugverspätung > 4 Stunden DUS-Dubai * korrigiert *

 
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sbusse
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 13:09    Titel: Flugverspätung > 4 Stunden DUS-Dubai * korrigiert * Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal folgenden Fall an: Schon bei Ankunft am Flughafen war die Abflugszeit um 4 Stunden verschoben. Insgesamt hat es noch länger gedauert. 14,- EUR Verzehrgutschein waren drin. Kann man im Nachhinein eine Entschädigung wg. Verschiebung verlangen, zumal der Reisende 5 Stunden später (gg. 4:00 Uhr morgens) im Hotel tot-müde ankam und das 1tägige Stopover-Programm wg. notwendiger Aufholung des Schlafmangels nicht voll nutzen konnte. AW wäre nett! Außerdem kam es auch im Flieger immer wieder zu Service-Problemen. Es war nur noch Fisch an Bord, obwohl man lt. Menükarte wählen konnte. Aber Nudeln waren schon in den Reihen vor mir aufgegessen worden. Problem: Der Reisende isst keinen Fisch! ... Smilie
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Fangen wir beim einfachsten Problem an:
sofern die Fluglinie nicht ausdrücklich ein bestimmtes Service an Bord verspricht, stellt dies keinen Reisemangel dar. Denn theoretisch gesprochen gibt es gar keine Verpflichtung für ein Service an Bord. Aber wie gesagt: wenn es irgendwo versprochen wurde, müsste es eingehalten werden.

Nun zur Abflugsverspätung: gemäss den neuen geltenden Bestimmungen kann man bei Fernflügen, die mehr als vier Stunden Verspätung haben, das Ticket zurück geben und Bargeld dafür verlangen - natürlich nicht mehr fliegen... Darüber hinaus muss "angemessen" der Verspätung Getränke und Speisen angeboten werden.

Da liegt schon der Teufel im Detail: geplanter Abflug 14 Uhr --> tatsächlich 18 Uhr --> keine Hauptmahlzeit, nur "Kaffee und Kuchen"...

Das Problem Schlafmangel wird hier wohl nicht ziehen: geplante Ankunft gegen Mitternacht... und dann gleich am nächsten Morgen volles Programm... Ich denke, man wird vernünftiger Weise bei derartigen weiten Flügen den nächsten Vormittag auf jeden Fall zur Erholung einplanen müssen: Jetlag und so.

Gruß
Peter
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sbusse
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Der Service wird in Form einer Menükarte "versprochen" Smilie Man zahlt doch im Rahmen des Ticketpreises für den Service, oder ? Oder ist das Essen an Bord eine kostenlose Beigabe - doch eher nicht?

Flugverspätungen: D.h. man hat in diesem Fall keinen Anspruch auf irgendwelche Rückerstattungen?

Flug planmäßig 15:30, fliegt dann abends gg. 19:00

Die Airline hat in sofern gut vorgesorgt, als das ein Merkblatt mit Rechten (EU-Recht) ausgeteilt wurde ... was heißt angemessene Verpflegung? 14.- EUR?
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

sbusse hat folgendes geschrieben::
Der Service wird in Form einer Menükarte "versprochen" Smilie Man zahlt doch im Rahmen des Ticketpreises für den Service, oder ? Oder ist das Essen an Bord eine kostenlose Beigabe - doch eher nicht?


Die Frage sollte nicht sein, ob man an Bord eine Menükarten erhalten hatte, sondern ob beim Ticketverkauf, also beim Abschluss des Transportvertrages, versprochen wurde: ja, du hast Anspruch auf mindestens ein warmes Essen und das kannst du dir auswählen... oder hat man nur die allgemeine Form gewählt: im Ticketpreis enthalten Service an Bord... also welche ganz konkrete Zusicherung ist im Ticketpreis enthalten, das wäre die Frage!

sbusse hat folgendes geschrieben::
Flugverspätungen: D.h. man hat in diesem Fall keinen Anspruch auf irgendwelche Rückerstattungen? Flug planmäßig 15:30, fliegt dann abends gg. 19:00


Nein, keine Ansprüche.

Gruß
Peter
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