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Wie war das eigentlich mit...

 
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Ploko
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 19:04    Titel: Wie war das eigentlich mit... Antworten mit Zitat

diesem verstaubten Nazi-Paragraphen, der Leuten, insbesondere Rechtspflegern, die kostenlose Rechtsberatung untersagt? Fällt dieses Forum nicht auch darunter, wenn nicht, wie bei einigen gesehen, eine ausdrückliche Distanzierung zum so eben Geposteten anhängig ist?

Zum Polizeirecht:
Als unbescholtener Bürger hatte ich bisher keinen wirklich nachteiligen Kontakt zu unseren Freunden von Grün-Weiß e.V. (von einigen Vorfällen die StVO betreffend abgesehen).

Dennoch würde es mich interessieren, welche Fragen ich bei einer Routine-Verkehrskontrolle beantworten muss
Der Einfachheit halber schreibe ich die Fragen einzeln untereinander..

Das erste was ich immer höre, trägt bisweilen sogar einen philosophischen Aspekt in sich:

Wo kommen wir (sie) her? Wo gehen wir (sie) hin?

Was haben sie dort gemacht (werden sie dort machen)?

(zu Bei-/ Mitfahrer) Haben sie Drogen/Alkohol konsumiert?

Außerdem habe ich feststellen müssen, dass lakonische Antworten die Beamten eher ungehalten stimmen. "Haben sie was getrunken?" "Klar sonst wäre ich ja schon verdurstet." // "Wissen sie dass dies eine 30er-Zone ist?" "Natürlich, wäre ja schade wenn man die ganzen Schilder umsonst aufgestellt hätte." ==> beides erlebt.

Wenn man die Beamten auf die semantische Fehlerhaftigkeit ihrer Fragestellung/ Antworterwartung hinweist, kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass nicht nur das Warndreieck und die Lichtanlage, sondern sogar ErsteHilfe-Kissen samt Rettungsdecke kontrolliert werden. Fällt das schon unter Polizeiwillkür?(wenn man davon ausgehen kann, dass ein kooperativeres Verhalten diese Maßnahmen obsolet gemacht hätten).

Letzte Frage: Wird man von einem Polizisten angehalten, weil er nach seiner subjektiven Einschätzung(ohne Zuhilfenahme von Messtechnik oder ähnlich Gerichtsverwertbarem) zu Recht der Meinung ist, dass man zu schnell unterwegs war und er dies erkannt haben will; kann man diesen Waldmeister einfach stehen lassen und sich freuen dass man auch mal gewonnen hat oder muss man damit rechnen, dass ihm Mittel und Wege zur Verfügung stehen dies zu ahnden?

Viel Text, wenig Inhalt, danke trotzdem jedem der antwortet.

Achja, wenn ich noch einmal Ausweis mit ß lesen muss, oder etwas ähnlich Augen- und Hirnzerfressendes, zeige ich den Autor wegen Misshandlung der deutschen Sprache an.
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ChrisC
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Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Außerdem habe ich feststellen müssen, dass lakonische Antworten die Beamten eher ungehalten stimmen. "Haben sie was getrunken?" "Klar sonst wäre ich ja schon verdurstet." // "Wissen sie dass dies eine 30er-Zone ist?" "Natürlich, wäre ja schade wenn man die ganzen Schilder umsonst aufgestellt hätte." ==> beides erlebt.


Da jedem normaldenkenden Menschen wohl klar ist worauf die Fragen des Beamten abzielten ist es kein Wunder wenn er sich veralbert vorkommt, auch wenn es ihrerseits nur ein Versuch war die Situation durch eine witzige Bemerkung aufzulockern.

Sie müssen dabei bedenken, dass sie nicht der Einzige sind dem solche Späße einfallen. Wenn sie sich sowas ständig anhören müssen geht es ihnen unweigerlich irgendwann auf die Nerven. Außerdem werden solche "Sprüche" häufig von Leuten eingesetzt die etwas zu verbergen haben, so dass sie damit automatisch das Mißtrauen des Beamten wecken.

Am besten fährt man immer wenn man sich an das alte Sprichtwort "wie man in den Wald hineinruft, so hallt es zurück" hält.
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Klein-Fritzchen
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 20:41    Titel: Re: Wie war das eigentlich mit... Antworten mit Zitat

Zitat:
Dennoch würde es mich interessieren, welche Fragen ich bei einer Routine-Verkehrskontrolle beantworten muss


Keine ! Außer die zu den Personaldaten.

Zitat:
Außerdem habe ich feststellen müssen, dass lakonische Antworten die Beamten eher ungehalten stimmen.

Ich habe festgestellt, daß lakonische Antworten jeden Menschen ungehalten stimmen. Beamte machen da keine Ausnahme.

Zitat:
...wenn man davon ausgehen kann, dass ein kooperativeres Verhalten diese Maßnahmen obsolet gemacht hätten.

Daß ein kooperatives Verhalten zur Beschleunigung der Kontrolle beiträgt, ist kein Geheimnis, sondern liegt in der Natur der Sache.
Zitat:
Letzte Frage: Wird man von einem Polizisten angehalten, weil er nach seiner subjektiven Einschätzung(ohne Zuhilfenahme von Messtechnik oder ähnlich Gerichtsverwertbarem) zu Recht der Meinung ist, dass man zu schnell unterwegs war und er dies erkannt haben will; kann man diesen Waldmeister einfach stehen lassen und sich freuen dass man auch mal gewonnen hat oder muss man damit rechnen, dass ihm Mittel und Wege zur Verfügung stehen dies zu ahnden?

Er könnte sie z.B. mit Gewalt anhalten.

Zitat:
Achja, wenn ich noch einmal Ausweis mit ß lesen muss, oder etwas ähnlich Augen- und Hirnzerfressendes, zeige ich den Autor wegen Misshandlung der deutschen Sprache an.

Ausweiß Ausweiß Ausweiß Ausweiß Ausweiß Ausweiß Ausweiß Ausweiß Ausweiß Sehr glücklich
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Martin R.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 21:41    Titel: Re: Wie war das eigentlich mit... Antworten mit Zitat

Ploko hat folgendes geschrieben::
Letzte Frage: Wird man von einem Polizisten angehalten, weil er nach seiner subjektiven Einschätzung(ohne Zuhilfenahme von Messtechnik oder ähnlich Gerichtsverwertbarem) zu Recht der Meinung ist, dass man zu schnell unterwegs war und er dies erkannt haben will; kann man diesen Waldmeister einfach stehen lassen und sich freuen dass man auch mal gewonnen hat oder muss man damit rechnen, dass ihm Mittel und Wege zur Verfügung stehen dies zu ahnden?
Wenn man nicht gerade 30 Meter lange schwarze Streifen auf die Fahrbahn malt kaum.

ChrisC hat folgendes geschrieben::
Sie müssen dabei bedenken, dass sie nicht der Einzige sind dem solche Späße einfallen. Wenn sie sich sowas ständig anhören müssen geht es ihnen unweigerlich irgendwann auf die Nerven.
Sie müssen auch bedenken, daß die Polizisten die Frage nicht nur einmal am Tag stellen. Wenn sie blöde Antworten bekommen sollten sie über Ihre Art Fragen zu stellen nachdenken.

ChrisC hat folgendes geschrieben::
Außerdem werden solche "Sprüche" häufig von Leuten eingesetzt die etwas zu verbergen haben, so dass sie damit automatisch das Mißtrauen des Beamten wecken.
Außerdem werden Solche Fragen gern gestellt um Vorsatz nachzuweißen.
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Ploko
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ja danke erstmal, ich bin mir selbstverständlich bewusst, dass mein Verhalten auf die Beamten nicht zwangsläufig vertrauenserweckend wirken muss, aber ich habe da so ein kleines Problem mit Autoritäten Sehr böse

zur Frage mit der Geschwindigkeitsübertretung:

Natürlich meinte ich es nicht im Wortsinn, als ich schrieb ich würde den Polizisten einfach stehen lassen. Aber wenn ich mich uneinsichtig zeige und ihn des Irrtums bezichtige, kann er dann aufgrund seiner Aussage, aber ohne materiellen Beweis, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgeben?
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Klein-Fritzchen
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber wenn ich mich uneinsichtig zeige und ihn des Irrtums bezichtige, kann er dann aufgrund seiner Aussage, aber ohne materiellen Beweis, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgeben?

Ja, kann er ! Ob man Dich verurteilt, steht auf einem anderen Blatt.
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Martin R.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute mit dem "den Polizisten einfach stehen lassen" meinen Sie hinter sich lassen (stehend nicht liegend). Lachen Ich dachte auch nicht, daß Sie das ernst meinen.

Ich meinte mit den Streifen auch Bremsstreifen, die heute sowieso kaum ein Auto hinterläßt, und keine Beschleunigungsstreifen. Mit den Bremsstreifen würden Sie natürlich den Beweis liefern. Ich schätze 90km/h bei 30m, bin aber kein Gutachter.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Thema "Nazi-Paragraph"(was auch immer sie damit ausdrücken wollen): Das Gesetz dient letztlich dem Schutz des Hilfesuchenden. Könnte jedermann rechtsberaten soviel er wollte, gäbe es keine vorgeschriebenen Studiengänge, gäbe es keine Gebührenordnung usw., dann wäre es für viele leicht, sich an der Not anderer zu bereichern. Durch diese Paragraphen ist es zumindest im Ansatz gewährleistet, dass Rechtsberatung eine gewisse Qualität hat.

Was hier im Forum läuft ist mit Sicherheit nicht immer astrein, aber das ist der Straßenverkehr - auch mit nahezu unendlich vielen Bestimmungen - auch nicht.

Ob man sich nach seiner eventuell rechtswidrigen Rechtsberatung gleich wieder distanziert, ist für eine eventuelle rechtliche Verfolgung unerheblich. Nach einer massiven Beleidigung ein dezentes "Ich habs doch nicht so gemeint" hinterherzuschieben, macht es auch nicht besser. Im Prinzip macht es das Ganze sogar noch schlimmer, weil klar wird, dass man von Anfang an wusste, dass man gegen geltendes Recht verstößt.

Und zur "polizeilichen Willkür": Die ist in meinen Augen in solch einem Fall gerade nicht gegeben, da sich der Delinquent durch seine Umgehensweise mit den Beamten verdächtig macht, noch mehr im Kerbholz zu haben als der, der freundlich grüßend den Anweisungen der Beamten - egal ob prinzipiell obrigkeitsgefügig oder nicht - folgt. Würde man jemanden, der sich absolut vorbildlich verhält und keine Verdachtsmomente erregt bis auf's Kleinste kontrollieren, dann wirkt das auf mich viel eher willkürlich.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ploko hat folgendes geschrieben::
Ja danke erstmal, ich bin mir selbstverständlich bewusst, dass mein Verhalten auf die Beamten nicht zwangsläufig vertrauenserweckend wirken muss, aber ich habe da so ein kleines Problem mit Autoritäten Sehr böse



Das is Ihr gutes Recht. Verweigern Sie einfach die Antwort auf die Frage "Haben Sie etwas getrunken?". Dauert dann halt etwas länger.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

Und wird evtl. erheblich unangenehmer, wenn Sie dann auch noch aus purem Trotz den Atemalkoholtest vor Ort verweigern. Ausreichender Verdacht, der das Verbringen zur nächsten Dienststelle und einen anschließenden (notfalls unter physikalischem Zwang durchgeführten) Blutalkoholtest rechtfertigen würde, könnte damit schon gegeben sein.

Ich habe absolut nichts dagegen, wenn man sich nicht jeder Autorität unterordnet, aber wenn es nur um es Nichtunterordnens Willen geschieht, halte ich es für übertrieben.
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