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Verfasst am: 14.08.05, 14:10 Titel: restölerstattung nach auszug
hallo liebe forumianer/innnen,
mieter a übergibt das von ihm angemietete haus. im übergabeprotokoll wurde festgehalten, wieviel öl noch im tank übrig ist zwecks erstattung. der vermieter b will den ölpreis nun erst erstatten, wenn das haus verkauft wurde (es soll nicht weitervermietet werden). mieter a bräuchte das geld dringend. er kann nicht warten, bis das haus möglicherweise verkauft wird und der eventuelle käufer die kosten übernimmt (kann ja in der momentane immobilienlage auch etwas länger dauern...). kennt irgendjemand hier vielleicht einen paragraphen in dem das geregelt wird? mieter a möchte nämlich vermieter b anschreiben und ihn um erstattung der ölkosten bitten. schließlich ist es mieter a ja auch nicht möglich, das öl mitzunehmen. fest verankert mit haus...
Wir hatten hier schon mal etwas ähnliches. Wir waren dazu gekommen, dass man nur "abpumpen" kann, weil es Verhandlungssache ist, ob man für das Öl überhaupt Geld bekommt (wenn es vorher nicht vertraglich und beweisbar geregelt wurde) _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Es ist nicht ersichtlich, warum Vermieter b. verpflichtet sein sollte, Restbestände an Heizöl finanziell abzugelten. Fest verbunden mit dem Gebäude ist das nun wirklich nicht. Nur unbequem mitzunehmen, zugegeben.
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