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Verfasst am: 14.08.05, 11:08 Titel: Handlungsverjährung ? Wie lange, und ab wann?
Auch ich habe einen BAFöG-Rückforderungsbescheid bekommen.
Nach meinem Widerspruch dagegen habe ich bis heute nichts mehr
vom Amt gehört. Die Sache ist nun bereits aus März 2003
(Datum Widerspruch) und betrifft mehrere Bescheide aus 2001
2002 und 2003. Kann ich mit einer Verjährung der Ansprüche
rechnen. Wenn ja, dann ab Datum Widerspruch oder jeweils
ab Datum BWZ bzw. Datum Bescheid.
Ich hörte mal von einer Frist von 5 Jahren!? Oder nur von einem Jahr?
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