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Diplomatische Immunität

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.08.05, 17:51    Titel: Diplomatische Immunität Antworten mit Zitat

Hallo,

Folgender fiktiver Fall:

Herr A ist als Diplomat mit seiner Familie im Land B.
Der Sohn des Herrn A nimmt sich eines Abends das Auto des Konsulats und geht auf Spritztour in die Stadt.
In einer Disco lernt er ein nettes Mädel kennen. Er läd sie auf einen Drink zu sich nach Hause ein. Sie steigt zu ihm in den Wagen.
Zu Hause will er mehr, sie aber nicht. Er fühlt sich versetzt und schlägt sie. Nach einem Gerangel kann Sie abhauen.
Bei der zuständigen Behörde erstattet sie Anzeige wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung.
Die Behörde ermittelt den Täter.

Meine Frage: Was darf die Polizei tun? Genießen Familienangehörige von Diplomaten im Gastland Immunität?

mfG

Mallows
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 14.08.05, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

"Die zum Haushalt eines Diplomaten gehörenden Familienmitglieder genießen" Immunität.
(Art. 37 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961)
Das behindert ein Verfahren im Herkunftsland allerdings nicht.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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