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Verfasst am: 14.08.05, 17:52 Titel: Frage zu Wandlung bei Elektroleasing
Hallo zusammen,
folgendes Beispiel:
ein Elektrofachgeschäft, welches sich auf Leasing von Elektro Geräten spezialisiert hat, bietet diese Art von Leasing zum grössten Teil für Privatpersonen an.
Kurz zum Leasing:
zu Begin des Leasing wird für das entsprechende Gerät eine monatliche Leasingrate festgelegt, die 54 Monaten gezahlt werden muss. Zusätzlich wird zu Begin des Leasingvertrages eine Kaution in Höhe von drei Monaten verlangt. Während der Laufzeit (54 Monate) besteht volle Garantie auf das Gerät, was als Hauptvorteil geboten wird. Nach Ende der Laufzeit kann nun das Gerät zurück gegeben werden und man erhält die Kaution zurück oder man kann das Gerät behalten wenn man auf Rückzahlung der Kaution verzichtet.
Nun die Frage:
wenn ein Elektrogerät regulär gekauft wird und es desöfteren zu Defekten kommt, kann das Gerät gewandelt werden, also Erstattung des Kaufpreises oder Austausch des Defekten Gerätes gegen ein Neues.
Wie würde es nun im Falle des Leasingvertrages ausschauen?
Thorsten
P.S. ich bin neu hier, hoffe das dieser Beitrag im "richtigen" Unterforum geschrieben wurde.
Nun die Frage:
wenn ein Elektrogerät regulär gekauft wird und es desöfteren zu Defekten kommt, kann das Gerät gewandelt werden, also Erstattung des Kaufpreises oder Austausch des Defekten Gerätes gegen ein Neues.
Wie würde es nun im Falle des Leasingvertrages ausschauen?
Nicht anders als beim normalen Verbrauchsgüterkauf. Sie haben genau die gleichen Gewährleistungsansprüche gegen den Händler, als wenn Sie bar bezahlt hätten.
Sie schließen einerseits einen Kaufvertrag über das Objekt und andererseits einen Finanzierungsvertrag.
Oder worauf zielen Sie genau ab ? _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
das Gerät ist nun 30 Monate alt, macht seit diesem Jahr enorme Probleme.
Bisher war das Gerät schon dreimal beim Händler bzw. im Werk des Herstellers zur Reparatur. Jedesmal war das gleiche Defekt. Dadurch ist das Gerät für mich nicht zuverlässig. Zu einem, weil das Gerät zwei bis vier Wochen unterwegs ist, zum anderen weil ich nicht ständig mit Ersatgeräten arbeiten möchte, da dies zeitraubend ist, ständig seine Programme / Anwendungen, Dateien zu installieren und bei Rückgabe zu deinstallieren.
Da das Gerät nun erneut Defekt ist wurde angeboten, ein gleichwertiges Gebrauchtgerät zu erhalten, aber in meinen Augen gibt es sowas nicht.
Der Akku des derzeitigen Gerätes ist neuwertig, hat trotz des Alter 75% seiner Leistung und auch der Zustand ist einem neuwertigen Gerät gleichzusetzen. Ein Austauschgebrauchtgerät kann in einem genau anderen Zustand sein.
Zweite Möglichkeit wäre, das Gerät zurückzugeben, der Leasingvertrag wird aufgehoben, die Kaution gibt es zurück. Dann könnte ein neues Gerät geleast werden, aber die bereits gezahlten Raten gibt es nicht zurück.
HIer müssen zwei Verträge voneinander getrennt werden:
1. Der Kaufvertrag über das Gerät
2. Der Leasingvertrag zur Finanzierung des Gerätes
zu 1.)
Es ist weitläufig geregelt, wie oft ein Händler nachbessern darf, bevor ein neues Gerät geliefert werden muß. Aufgrund des Alters liegen hier jedoch keine Gewährleistungsansprüche mehr vor, sondern nur noch Garantieansprüche.
"Nur noch" deswegen, weil eine Garantie grundsätzlich freiwillig ist und der Garantiegeber oftmals bestimmte Voraussetzungen damit verknüpft, die wiederum vom Kunden akzeptiert werden müssen. Der Spielraum ist dann nicht mehr groß.
Hier gibt es nur noch die Wahl zwischen einem gebrauchten Ersatzgerät oder einem Neugerät. Welches für Sie besser ist, müssen Sie entscheiden. Da es sich scheinbar um einen PC zu handeln scheint, würde ich persönlich das Neugerät vorziehen.
zu 2.)
Sie schreiben:
Zweite Möglichkeit wäre, das Gerät zurückzugeben, der Leasingvertrag wird aufgehoben, die Kaution gibt es zurück. Dann könnte ein neues Gerät geleast werden, aber die bereits gezahlten Raten gibt es nicht zurück.
Diese Verfahrensweise ist völlig korrekt und geht in Ordnung. Das Ursprungsgerät ist quasi "untergegangen", also muß der dazugehörige Leasingvertrag aufgelöst werden. Hierbei werden die zukünftigen Leasingraten auf den heutigen Zeitpunkt abgezinst und fällig gestellt. Diese Ablösesumme wird mit dem Marktwert des Gerätes verrechnet. Wenn Sie hier nicht nachzahlen müssen, sind Sie gut bedient. Scheinbar wird hierauf verzichtet, da Sie soviel Ärger mit dem Gerät hatten (vermute ich zumindest).
Die Kaution gibt es zurück, weil der Vertrag aufgelöst wurde. Die bereits gezahlten Raten können logischerweise nicht erstattet werden, denn hierfür hatten Sie ja die Nutzung des Gerätes, wenn auch mit Einschränkungen.
Insgesamt geht die Abwicklung in Ordnung. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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