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A ist Ausländer aus Osteuropäischem nicht EU Staat.
Kurz vor der Grenze wurde A an einer Raststätte kontrolliert, wobei festgestellt wurde festgestellt dass sein Auto wohl in Deutschland gestohlen worden ist.
A und seine 4 Passagiere durften ihr Gepäck mitnehmen, und wurden von den Polizisten zu nächsten Grenzübergang gebracht, und wurden dort des Landes verwiesen.
Eine Woche hat A gebraucht um sein Zuhause zu erreichen. Es ist Ihm ein Schaden von mehreren Tausend Deutsche Mark entstanden.
Nach 2 Monaten hat A ein Schreiben bekommen, dass A sein Fahrzeug wann er will abholen darf.
All das ist 2001 passiert.
A hat damals weder deutsch gesprochen, noch über die finanziellen Mittel und das nötige Wissen verfügt, um gegen diesen Vorfall gerichtlich vorzugehen.
Die Fragen:
1. Wie lange sind die Verjährungsfristen für solche Klagen?
2. Kann einem Ausländer Gerichtskostenhilfe gewährt werden, wenn er sein Recht gegen die deutschen Behörden durchsetzen will, bzw. einen Schadenersatz anstrebt, aber nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um die Kosten des Rechtsbeistands und des Verfahrens zu zahlen, wenn dieser in Deutschland keinen Wohnsitz hat?
3. Welches Gericht wäre im Falle einr Klage zuständig?
Vielleicht war es ja ein Versicherungsbetrug: Auto wurde verkauft aber gegenüber Versicherung und Polizei als gestohlen angegeben oder einfach eine Verwechselung...
Warum kann er das Auto denn wieder abholen, wenn es vorher gestohlen war?
Übermorgen dürfte ich alles schriftlich bekommen, dann kann ich dazu erst etwas sagen.
Zitat:
Vielleicht war es ja ein Versicherungsbetrug: Auto wurde verkauft aber gegenüber Versicherung und Polizei als gestohlen angegeben oder einfach eine Verwechselung...
Kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn es eine Verwechslung war, könnte A erst recht Schadenersatz fordern.Mann hat ihn mitten in der Nacht in die Pampa gefahren, und dem Schicksal überlassen.
Wieso wurde A einfach so am nächsten Grenzübergang des Landes verwiesen?
Da der PKW doch offensichtlich als gestohlen gemeldet war, liegt gegen A doch zunächst mal der Verdacht des Kfz-Diebstahls vor. Er wurde ohne viel "drumherum" des Landes verwiesen? Glück gehabt, denke ich
Wie dem auch sei, aber was hätten die Beamten vor Ort mit A machen sollen nach Treffen ihrer Massnahmen? Auf Staatskosten bis vor die Haustüre bringen?
Denke, A hat einfach Pech (im Glück, s.o. ) gehabt!
Posten Sie bitte nochmal, wenn Sie alle Einzelheiten zusammen haben.
A bekam nach ca. 2 Monaten sein Fahrzeug wieder, weil es nach Gutachten der Polizei doch nicht gestohlen war. Es handelte sich um ein Kfz. das seit 1992 im Herkunftsland von A registriert war.
A hat das Fahrzeug ganz legal erworben.
Es geht um die Tatsache, dass A durch diese irrtümliche Massnahme der Bayrischen Landespolizei
a. ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist.
b. er unnötig in Gefahr gebracht worden ist.
c. er ohne jeglicher Begründung des Landes verwiesen wurde, obwohl er
sich nicht illegal in Deutschland aufhielt.
Stellt Euch mal vor, Ihr fahrt mit einem Auto mit 4 Freunden in die Türkei. Kurz vor der Grenze stellt ein türkischer Polizist fest, dass Euer Auto in der Türkei gestohlen gemeldet ist. Man erlaubt Euch Euer Gepäck mit zu nehmen( das Ihr kaum tragen könnt, weil Ihr nicht damit gerechnet habt, dass Ihr es tragen müsst). Mit irgendwelchewr Bescheinigung in türkischer Sprache werdet Ihr an die bulgarische Grenze gebracht, wo weder Züge noch Busse fahren.
Für 50 EUR bringt Euch ein Taxi in die nächste Stadt, und Ihr braucht noch eine Woche bis Ihr Zuhause ankommt.
Und nach 2 Monaten bekommt Ihr ein Schreiben, wieder in türkisch, dass Ihr Euer Auto wann Ihr wollt abholen könnt.
Wäre das OK?
Ach ja, und ganz oben drauf, wollen die 4 Freunde Ihr Geld zurück, dass sie zu der Fahrt beigesteuert haben.
So schlimm wie es ist/sich anhört, ich denke, dass A ganz einfach Pech gehabt hat. Die Beamten vor Ort(!) haben meines Erachtens nach keinen Fehler gemacht.
- Das Fzg. wurde überprüft und lag nach Rücksprache mit der pol. Leitstelle wohl als gestohlen ein.
- Straftat
- Das Fzg. wurde zu Recht sichergestellt, bzw. beschlagnahmt.
Nochmal die Frage: Was hätten die PB Ihrer Meinung nach tun sollen ohne ihre Befugnisse zu überschreiten?
Nochmal die Frage: Was hätten die PB Ihrer Meinung nach tun sollen ohne ihre Befugnisse zu überschreiten?
Das ist keine Frage, mit der sich A beschäftigen müsste.
Die Tatsache ist, A ist zu Unrecht ein Schaden zugefügt worden. Wer verantwortet diesen?
Dass A nicht gegen die Polizisten vorgehen kann, ist doch klar, die Klage richtet sich gegen die Polizei.
In einem Land, in dem sogar die Lautstärke geregelt ist, mit der ein Furz abgelassen werden darf, sind solch grosse Lücken im nicht hinnehmbar.
Soweit es sich um einen Fehler im Bereich der Polizei handelt, so kann diese dafür in Anspruch genommen werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass eine andere Person Ihr Fahrzeug oder fehlerhaft sein eigenes als gestohlen gemeldet hat. Dafür ist dann die nicht die Polizei, außer sie hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht, sondern der Täter verantwortlich.
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