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Vereinsgründung

 
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rothinjo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Rehburg

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 10:06    Titel: Vereinsgründung Antworten mit Zitat

Hallo,
Ich brauche mal alle Informationen die man so bekommen kann zur Vereinsgründung.
Wir wollen einen Hobbyfußballverein gründen.
Dazu ein paar Fragen :
Ist so ein Verein gemeinnützig ? Eher nicht oder ?
Und wo bekomme ich am Besten Informationen zur Vereinsgründung her kennt ihr ein Buch oder eine Page auf der das gut beschrieben ist was alles nötig ist und wie man da genau vorgeht.

Danke schon mal im vorraus!

Mit freundlichen Grüßen

Patrick R.
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rothinjo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Rehburg

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 11:35    Titel: Noch ne Frage ^^ Antworten mit Zitat

Hey nochmal ,
eine Frage hätte ich noch wir wollen wie gesagt einen Hobbyfußballverein ( der zumindest am Anfang noch nicht am regulären Spielbetrieb teilnehmen möchte )

Wie ist es dann wohl möglich den Sportplatz der Stadt zu benutzen ?? Gibt es da auch irgendein Gesetz oder muss das von der Stadt entschieden werden welche Mannschaften diesen Platz nutzen dürfen ???
(der Platz wird nicht voll von dem regulären Fußballverein genutzt )

Danke noch mal

Mit freundlichen Grüßen

Patrick R.
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
eine Vereinsgründung ist nicht sooo schwer, wie man sich das vorstellt. Man braucht eine Gründungsversammlung (mit Gründungsprotokoll) und eine Satzung und natürlich Mitglieder.
Einfach mal ein bisschen googlen, da findet man unter obigen Stichwörtern genug.

Zur Gemeinnützigkeit: Ein Fußballverein fördert den Sport und das ist sehr wohl ein gemeinnütziger Zweck. Grundsätzlich steht also der Anerkennung der Gemeinnützigkeit nichts im Wege.
In der Praxis muss die Satzung einige steuerlich wirksame Vorschriften enthalten (der gemeinnützige Zweck muss beschrieben werden, der Verein muss sich zur Selbstlosigkeit und zur Ausschließlichkeit bekennen. Die gängigen Formulierungen dazu findet man in diversen Mustersatzungen im I-Net.
Wichtig: Die tatsächlichen Vereinsgeschäfte dürfen nicht von dem satzungsmäßigen Zweck abweichen! Andernfalls kann die Gemeinnützigkeit auch rückwirkend entzogen werden, was hohe Steuernachforderungen nach sich ziehen kann, für die der Vorstand persönlich haftet!

Die Vergabe von Sportstätten regelt die Gemeinde. Dort müsste es eine Art "Sportamt" o.ä. geben, an das man sich Zwecks Zuteilung richten kann.

JS
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rothinjo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Rehburg

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 13:36    Titel: Gut Antworten mit Zitat

Danke dann werde ich mal ein bisschen rum googlen!

Mit einer Satzung , Mitgliedern und einem Gründungsprotokoll kann man sich dann auch ins Vereinsregister eintragen lassen oder ???

Wie wir das mit den Steuern machen werden sehen wir dann noch weil erstmal haben wir ja noch nicht vor in den regulären Spielbetrieb in Niedersachsen einzutreten sondern erst mal in einer Hobbyliga mitzukicken ! ( daher fallen Dinge wie Eintrittspreise und sowas ja schonmal weg )

Naja der werde ich wohl noch eine ganze Menge einlesen müssen in das Thema !!
Aber danke nochmal

Gruß
Patrick
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
rothinjo hat folgendes geschrieben::
Mit einer Satzung , Mitgliedern und einem Gründungsprotokoll kann man sich dann auch ins Vereinsregister eintragen lassen oder ???
Ja. Allerdings gibt es für einzutragende Vereine noch ein paar zusätzliche Bedingungen, die in den §§ 55 - 79 BGB zu finden sind. (Die Gesetze (für Vereine gelten die Vorschriften der §§ 21 - 79 BGB) findet man im Internet z.B. hier )
Die folgenden Vorschriften sind vor allem auch in der Gründungsphase besonders wichtig:
Zitat:
§ 56 Mindestmitgliederzahl des Vereins
Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt.

Zitat:
§ 57 Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung
(1) Die Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll.
(2) Der Name soll sich von den Namen der an demselben Orte oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine deutlich unterscheiden.

Zitat:
§ 58 Sollinhalt der Vereinssatzung
Die Satzung soll Bestimmungen enthalten:
1. über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
2. darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
3. über die Bildung des Vorstands,
4. über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.

Zitat:
§ 59 Anmeldung zur Eintragung
(1) Der Vorstand hat den Verein zur Eintragung anzumelden.
(2) Der Anmeldung sind beizufügen:
1. die Satzung in Urschrift und Abschrift,
2. eine Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstands.
(3) Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein und die Angabe des Tages der Errichtung enthalten.

Zitat:
§ 65 Namenszusatz
Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz "eingetragener Verein".

Zitat:
§ 67 Änderung des Vorstands
(1) Jede Änderung des Vorstands ist von dem Vorstand zur Eintragung anzumelden. Der Anmeldung ist eine Abschrift der Urkunde über die Änderung beizufügen.
(2) Die Eintragung gerichtlich bestellter Vorstandsmitglieder erfolgt von Amts wegen.

Zitat:
§ 71 Änderungen der Satzung
(1) Änderungen der Satzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister. Die Änderung ist von dem Vorstand zur Eintragung anzumelden. Der Anmeldung ist der die Änderung enthaltende Beschluss in Urschrift und Abschrift beizufügen.
(2) Die Vorschriften der §§ 60, 64 und des § 66 Abs. 2 finden entsprechende Anwendung.

Zitat:
§ 77 Form der Anmeldungen
Die Anmeldungen zum Vereinsregister sind von den Mitgliedern des Vorstands sowie von den Liquidatoren mittels öffentlich beglaubigter Erklärung zu bewirken.


rothinjo hat folgendes geschrieben::
Wie wir das mit den Steuern machen werden sehen wir dann noch weil erstmal haben wir ja noch nicht vor in den regulären Spielbetrieb in Niedersachsen einzutreten sondern erst mal in einer Hobbyliga mitzukicken ! ( daher fallen Dinge wie Eintrittspreise und sowas ja schonmal weg )

Vorsicht! Ein Verein ist grundsätzlich steuerpflichtig. Der Verein muss daher beim Finanzamt angemeldet und alle Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Spenden usw.) müssen entsprechend den Steuervorschriften versteuert werden.
Durch die Anerkennung als gemeinnütziger Verein entfällt die Anwendung dieser Steuervorschriften. Der Verein erhält dazu vom Finanzamt einen sogenannten "Freistellungsbescheid", der bei verschiedenen Stellen (z.B. beim Sportverband, dem man zugehören möchte, bei einer Bank usw.) zum Nachweis der Gemeinnützigkeit verwendet werden kann. Zwar muss dennoch etwa alle drei Jahre eine Steuererklärung erstellt werden, aber die Einnahmen führen, sofern für einen gemeinnützigen Zweck verwendet, nicht zu Steuerzahlungen.
Die Anerkennung als gemeinnütziger Verein ist daher und vor allem auch aus diesem Gesichtspunkt sinnvoll und wenn möglich anzustreben!

JS
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