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muß ich bezahlen?

 
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joelina
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 09:14    Titel: muß ich bezahlen? Antworten mit Zitat

guten tag,wir haben folgendes problem.vergangenes jahr waren wir selbstständig und mieteten eine halle an.als dieses unternehmen nicht mehr funktionierte kündigten wir,kündigunsfrist 6 monate.wir konnten keine miete mehr zahlen,also hielt der vermieter einfach unsere kaution ein.erste frage dürfte er das?dann hörten wir von den drei noch ausstehenden mieten bis letzten monat nichts mehr.gekündigt wurde im märz 04 einschließlich der sechs moante bis september,und nun im august 05 fällt dem vemieter das wieder ein und verlangt sein geld.ist das denn korekkt??bitte um eine antwort.
wie sieht es mit der verjährungsfrist aus,gibt es das überhaupt in einem solchen fall.bin für jede antwort dankbar.
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nun gut,
1. Als - wenn auch ehemaligen - Selbstständigen müsste euch eigentlich bekannt sein, dass die regelmäßige Verjährungsfrist drei Kalenderjahre beträgt.
2. Was habt ihr denn geglaubt, wofür ihr eine Kaution hinterlegt?
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joelina
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

nein das wußte ich nicht,aber danke für deinen rat.und die kaution ist doch dafür da,das man sie wiederbekommt wenn man alles so hinterläßt wie vorgefunden,oder nicht?aber meiner meinung nach hätte er uns die kaution auszahlen müssen,und die fälligen mieten anmahnen sollen,oder?einfach die kaution einbehalten geht doch nicht.also müssen wir wohl zahlen wie es aussieht??
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honsi2004
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich darf er die Kaution einbehalten die ist auch als Sicherheit für Mietausfall gedacht! Und natürlich müsst ihr die Mieten noch nachzahlen, die ist fällig solange ihr Mieter seit.
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joelina
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

ja gut,aber trotzdem ist es doch nicht richtig,sich erst ein jahr später,also im september 04 war die fist vorbei (6 monate kündigungsfrist)und jetzt ein jahr später august 05,sich zu melden und die mieten zu verlangen,da hätte doch schon längst ne mahnung kommen müssen oder mal eine nachfrage vom vm.
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wage mal die Behauptung, dass die Selbständigkeit bei soviel Naivität eigentlich scheitern musste. Traurig
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joelina
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

suchte hier nach einer antwort,nicht nach meinungen bezüglich unserer firma,und diese schlossen wir nicht,wie sie es so schön deklarieren wegen naivität,sondern aus anderen gründen.wollte einfach nur in erfahrung bringen ob das rechtens ist,mir kam das komisch vor das es ihm nach einem jahr einfällt das er an mich noch vorderungen hat.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

joelina hat folgendes geschrieben::
suchte hier nach einer antwort,nicht nach meinungen bezüglich unserer firma,und diese schlossen wir nicht,wie sie es so schön deklarieren wegen naivität,sondern aus anderen gründen.wollte einfach nur in erfahrung bringen ob das rechtens ist,mir kam das komisch vor das es ihm nach einem jahr einfällt das er an mich noch vorderungen hat.

Ja, das ist richtig so.
Es hätte dem Vermieter auch noch nach 2 Jahren und 11 Monaten einfallen dürfen, daß er noch Forderungen gegen Sie hat.
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