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Gegen Katze mit Pfefferspray vorgegangen!Tierarztkostenklage
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IGEL83
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 21:22    Titel: Gegen Katze mit Pfefferspray vorgegangen!Tierarztkostenklage Antworten mit Zitat

Hallo,

am WE kam Person X in eine sehr unschöne Situation mit der Katze die dem Nachbarn Z zugelaufen ist, und welche sich überall rumtreibt. Z.B. Fleisch das zum auftauen in der Garage steht klaut, durch die Katzenklappe beim Nachbarn T geht und dem Hund und den Katzen das Futter weg frißt usw.
Am WE waren Person X&Y im Garten und das Tier saß auf mal in der Küche!
Bei dem Versuch von Person X&Y die Katze aus der Wohnung zu tragen
springt diese fauchend in ein Eckregal. Das Porzelan ,nicht gerade das von der billigen Sorte, am polltern und scheppern.
Person X & Y hatten keine Ahnung was Sie machen sollten! Haben ihm ne Scheibe Wurst vor das Regal gelegt um ihn da rauszulocken! Schon beim ablegen der Wurst hat das Tier gefaucht.
Daraufhin haben Person X&Y aufgeräumt und ihn nicht weiter beachtet. Gehofft das er abzieht!
Nix passierte dann sind Person X&Y ne halbe std im Garten gewesen haben Tür und alles offen gelassen in der Hoffnung der Kater trollt sich. Jedoch der Kater saß noch immer im Schrank ABER er hatte in den Schrank GESCHISSEN und ihm hingen Saberfäden aus dem Maul, sie konnten nicht näher als 3m an ihn ran dann hat er richtig Randale im Regal gemacht(gefaucht geknurt).
Aus Angst um das "heilige " Porzelan der Mutter von Person X wurde dann versucht die Katze mit einem Stock da rauszudrücken. Person X hat nicht auf die Katze eingestochert sondern hinter den Hintern der Katze mit der Stange und hat versucht zu schieben, mit dem Erfolg das der Kater die Krallen ausgefahren hat und ihm das Holz verkratzt hat.
Dann haben Person X&Y mit nem Föhn und übelriechendem Parfum das die Oma zum Geburtstag geschenkt hatte versucht ihn zu vertreiben. Half auch nicht.
Dann mit einer Taschenlampe geblendet und versucht ihn mit dicken Gartenhandschuhen zu greifen dann ist der Kater fauchend auf die Handschuhe los aber nicht aus dem Schrank rausgekommen!
Und da hatte Person X keine Ideen geschweige denn Gedult mehr ! Da hat Person X das Pfefferspray seiner Mum genommen und damit ins Regal gesprüht!
Das Zeug war aber so heftig das Person X sofort selber aus der Küche flüchten mußte, konnte nix mehr sehen und bekam keine Luft mehr.
Nachdem Person X halbwegs wieder was sehen konnte ist sie in die Küche um zu sehen was der Kater macht! Der war weg GOTTSEIDANK!
Kurze Zeit später kam die Nachbarin Z und fragte Person X ob sie jemanden mit Pfefferspray gesehen hätte. Daraufhin antwortete Person X Nachbarin Z mit einer Beschreibung der Geschehnisse.
Der Sohn von Nachbarin Z war in der Zwischenzeit mit der Katze zum Tierarzt gefahren!
Dann stand der Sohn von Nachbarin Z vor der Haustür und wollte das Geld für den Tierarzt wiederhaben!
Das bekam er aber nicht von Person X jetzt ist der Sohn von Nachbarin Z zum Rechtsanwalt und will über den das Geld einklagen und Person X wegen Tierquälerei anzeigen. Des weiteren hat der Sohn von Nachbarin Z Leute vom Tierschutz zu „Besuch“ geschickt!
Wie reagiert Person X darauf?Sollte Person X sich einen Anwalt nehmen wenn der Brief kommt oder ist das Blödsinn was Nachbar Z da betreibt? Muß Person X sich ernsthafte Sorgen machen? Denn da kommen ja auch gewaltige Anwaltskosten auf Ihn zu!

Person X wäre über Ratschläge oder Erfahrungsberichte sehr dankbar
Schonmal vielen Dank
MFG
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Egli
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Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 196

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 07:31    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=23121&
Dort steht geschrieben, dass man eine Katze auf den eigenen Grundstück zu dulden hat.

Wie es nun aber ist, wenn diese in das Haus gelangt und dort bleiben will, wäre zu klären. Mir fallen da leider auch keine Gerichtsurteile ein, die für Person Z hilfreich wären.

Das mit dem Pfefferspray ist aber meines Erachtens nach nicht notwendig gewesen.
Katzen mögen kein Wasser. Ein Spritzer Wasser hätte es sicherlich auch getan.

Bezüglich der Forderung der Behandlungskosten der Katze:
Hier würde ich einen Vergleich bzw. eine außergerichtliche Einigung anstreben, da Ihnen durch den Kot der Katze und das Zerstören des Porzellans ein Schaden entstanden ist, aber wiederum die Behandlung der Katze auch Geld gekostet hat.

Wenn das Porzellan natürlich sehr wertvoll gewesen ist, könnte man auch zivilgerichtlich gegen die Katzenhalter vorgehen.

MfG
Marcel
_________________
Ein vernünftiger Mensch erholt sich bei einer Arbeit von der anderen.

Helmuth von Moltke (1800-91), preuß. Feldherr
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bluestar
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Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 49
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 12:44    Titel: Re: Gegen Katze mit Pfefferspray vorgegangen!Tierarztkostenk Antworten mit Zitat

IGEL83 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

am WE kam Person X in eine sehr unschöne Situation mit der Katze die dem Nachbarn Z zugelaufen ist, und welche sich überall rumtreibt. Z.B. Fleisch das zum auftauen in der Garage steht klaut, durch die Katzenklappe beim Nachbarn T geht und dem Hund und den Katzen das Futter weg frißt usw.

Hier könnte man sich eine neue Katzenklappe anlegen die nur mit einem Magnetsensor am Halsband aufgeht.



Zitat:
Dann haben Person X&Y mit nem Föhn und übelriechendem Parfum das die Oma zum Geburtstag geschenkt hatte versucht ihn zu vertreiben

Mit einer solchen Parfüm "Aktion kann man Katzen vergiften! Höchst verantwortungslos.

Zitat:
Da hat Person X das Pfefferspray seiner Mum genommen und damit ins Regal gesprüht!

Also das ist nun wirklich Tierquälerei!
Wenn man das mit einen Katzen machen würde gäb es auch eine Anzeige.

Wenn Sie nicht möchten das die Nachbarskatze ihr Grundstück betritt, gehen sie doch mal in die Zoohandlung. Da bekommt man dieverse Natürliche und für Tiere nicht schädliche Katzenabwehr mittel!

-->>Dieser Beitrag spiegelt meine Persönliche Meinung dar.<<--
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt ein Grundprinzip: Schaden vermeiden.
Die Aktion, zu versuchen den Kater aus dem Haus zu tragen, war von daher vernünftig, denn damit richtet man keinen Schaden an.
Offenbar hat der Kater dabei aber Angst bekommen, ist in Panik geraten und hat sich naturgemäß in einen ihm sicher erscheinenden Winkel verdrückt (und sicher war der ja auch, ihr habt ihn ja mit normalen Mitteln nicht raus gekriegt). Für die Panik spricht das Kacken und Speicheln, für einen Kenner eigentlich ein eindeutiges Zeichen, dass es hier nur eine vernünftige Möglichkeit gibt, nämlich, das Vieh in Ruhe zu lassen. Was immer er beim Abmarsch zerstört hätte, hätte der Nachbar ersetzen müssen, denn der ist gem. §833 BGB für die Schäden, die sein Tier anrichtet, haftbar.

Statt dessen habt ihr aber zur Selbsthilfe gegriffen. Wäre § 229 BGB Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt ... handelt nicht widerrechtlich, wenn ... ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde. Euer Anspruch bestand im heilen Porzellan, beschädigt wurde der Kater.

Nun habt ihr den Kater, der bereits in Panik war, durch Stochern und Parfümverabreichung noch mehr in Panik gebracht. Euer Eingreifen hat also die Gefahr des Porzellanbruchs nicht beseitigt, sondern erhöht. Woraus die Frage resultiert, ob ihr für den daraufhin angerichteten Schaden nicht selbst verantwortlich seid - und wie man feststellen will, was vor und was nach der Behandlung angerichtet wurde.

Um hier abzukürzen, m.E. käme hier § 231 BGB zum Tragen, irrtümliche Selbsthilfe. Ihr dachtet, ihr seid im Recht und würdet so richtig handeln, habt ihr aber nicht. Und damit gilt: [/i]... ist dem anderen Teil zum Schadensersatze verpflichtet, auch wenn der Irrtum nicht auf Fahrlässigkeit beruht.

Mit anderen Worten: den Tierarzt werden ihr löhnen müssen.

Welchen Schaden der Kater im Gegenzug angerichtet hat, das würde ich mir sorgfältig überlegen. Denn, wie gesagt, wenn ihr das Tier (abgesehen von den Folgen die es hatte, als ihr versucht habt, das Tier rauszutragen, was ich ja für eine legitime Aktion halte, Folgeschäden wären darum m.E. vom Halter zu tragen) in Panik gebracht habt, waren die Folgeschäden u.U. von euch selbst verursacht.

Um das Tierschutzgesetz hingegen würde ich mich nicht allzusehr kümmern in diesem Fall. Zwar habt ihr den Kater tatsächlich gequält, aber nicht aus böser Absicht, sondern aus Ahnungslosigkeit: offenbar hattet ihr selbst keine Ahnung, wie Mamas Pfefferspray wirkt.

Woraus ihr erseht, wenn ihr es zum Prozess kommen lassen wollt, werdet ihr keinesfalls ohne Anwalt zurecht kommen. Und ob ihr das riskieren wollt, auch das würde ich auf jeden Fall mit einem Anwalt besprechen, denn mehr als auf groben Linien beruhende Überlegungen kannste hier nicht erwarten; im Einzelfall kann es da durchaus noch weitere bedenkenswerte Punkte geben.[/i]
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IGEL83
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 17:23    Titel: Weitere Informationen! Antworten mit Zitat

Nabend und erstmal vielen Dank für eure Beiträge

Person X hat absolut keine Ahnung von Katzen was man an den verzweifelten Versuchen das Tier aus dem Regal zu bekommen wohl auch deutlich erkennen kann. Und nach über drei Std. und um halb zwölf nachts das Tier in Ruhe lassen und ins Bett zu gehen dabei alle Türen offen lassen empfand Person X als nicht die beste Idee!

Die Katze die Nachbar Z zum Tierarzt gefahren hat ist NICHT sein Eigentum! Die Katze treibt sich überall rum nur hauptsächlich bei NachbarZ! Geht die Katze dann irgendwann in seinen Besitz über(zugelaufen)? Wenn Nachbar Z dann sagt ist ja garnet meine Katze dann kann ich ihn auch nicht für die Schäden die das Tier anrichtet hat verantwortlich machen.
Nachbar Z hat die Katze zum Tierarzt gefahren und muß jetzt die Rechnung begleichen bzw. will Die Rechnung an Person X abtreten! Dies sieht Person X jedoch nicht ein da Person X schon genug Ärger mit Porzelan und Reinigung hat. Wo kann Person X einen Vergleich anstreben nur vor Gericht oder geht das auch anders(Schiedsmann/Frau der Gemeinde)?

MFG
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Au weia.
Also, mit solchen Spitzfindigkeiten musst du wirklich zum Anwalt.
Wenn die Katze tatsächlich ein herrenloses Tier ist, bezahlt dir natürlich niemand deinen Schaden. Umgekehrt dürftest du trotzdem für die Tierarztrechnung aufkommen müssen, weil du den Schaden an der Katze ja verursacht hast.
Dann gibt es noch den Unterschied zwischen Halter und Eigentümer eines Tieres. Das muss nämlich nicht dasselbe sein. Schließlich kann ein zuvor herrenloses Tier durch Aufnahme zu einem Halter kommen, der dann verantwortlich ist. Ob das aber bei deinem Nachbarn der Fall ist, das ist bei einer Katze so schwierig festzustellen, das macht dir niemand, ohne dafür bezahlt zu werden.
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Diet11
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht bin ich in Katzenrecht zu wenig bewandert, aber was hat eine Katze in einem fremden Haus zu suchen?? Liegt hier nicht eine "Aufsichtsverletzung" des Katzenhalters vor? Wenn eine Katze Schaden anrichtet und einfache Mittel, sie zu betreiben, nichts nutzen, Schaden bereits entstanden ist (Porzellan) ist der Einsatz weiterer Hilfsmittel doch vollkommen legitim. Es kann doch weit größer Schaden entstehen, wenn die Katze in der Schrankwand z.B. wertvolle Gegenstände beschmutzt, weitere Geschirr&Gläser zerstören kann. Wieso wird das hier einem unbescholtenen Bürger zugemutet. Die Schuld hat doch der Katzenhalte, der sein Tier hat weglaufen lassen.

Ich bin z.B. allergisch gegen Tierhaare. Muss ich solche Einbruchsversuche in meine Privatshäre hinnehmen?

Mein Gott, ich glaube in diesem Land zählen Katzen mehr als Kinder. Die werden gleich beschimpft und vertrieben, wenn Sie mal einen Muxer von sich geben oder einfach ihre Freiheit haben wollen und mal rumtollen.
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IGEL83
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Also Person X ist versichert kann er damit an die Haftpflicht rantreten oder wäre das Zeitverschwendung?
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

@Diet:

1. ist die Frage, ob die Katze überhaupt einen Halter hat,
2. ist die Frage, wie sie reingekommen ist,
3. ist die Frage, inwieweit die Schäden durch das Verhalten von Igel der Katze gegenüber verursacht sind.

Wie gesagt, Grundsatz Schaden vermeiden.
Wenn du Tag und Nacht die Fenster offen stehen lassen würdest und im Erdgeschoss wohnen würdest, wo du weißt, dass es Katzen gibt, müsstest du mit Katzenbesuch rechnen. Wenn du eine Katzenhaarallergie hast, musst du eben zusehen, dass du solche Besuche vermeidest - wobei du bedenken musst, die Katze weiß nichts von deiner Allergie.

Wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen (Ausschluss der Fahrlässigkeit) eine Katze in deine Wohnung eindringt, muss imho der Halter angemessene Reinigung für einen Allergiker zahlen. Und Vorsichtsmaßnahmen sind für dich zumutbar, es ist nämlich nicht zumutbar zu verlangen, dass wegen deiner Allergie niemand mehr in recht weitem Umkreis (mindestens 2 km) freilaufende Katzen halten darf. Mal abgesehen davon, dass die als Mäusevertilger nicht unerheblichen Nutzwert haben.

Da keiner von uns auf einer einsamen Insel lebt, muss man halt bei widerstreitenden Interessen abwägen und Kompromisse schließen.
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IGEL83
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 21:04    Titel: Mehr Info Antworten mit Zitat

Also die Tür zum Garten rastet ein und hat eine Kette die dann in ein Schloß gesteckt wird! Wurde extra gemacht weil der Garten sehr groß ist! Die Tür läßt sich jedoch mit etwas Druck einen Spalt öffnen bis die Kette stram gespannt ist! Das ist aber wirklich sehr eng! Aber wie schon erwähnt der Kater treibt sich irgendwie überall rum! Kann auch türen aufmachen indem er sich an die Klinke hängt erzählten mir Nachbarn G.

Zu den Beschädigungen: Die Katze hat beim hineinspringen in das Regal eine Kanne vom Stöfchen geworfen da ist was vom Henkel abgeplatzt das ist nicht weiter wild! Aber das Porzelan aus dem das Service ist, ist nur von innen glasiert und von außen zieht das Porzelan alle Flüssigkeiten auf wie ein Schwam! So und der Kater hat(recht dünnflüßig) gegen einen Turm von vier Tassen gesch.... was die natürlich gleich aufgesogen haben! Kurzum die vier Tassen kann man nicht mehr benutzen.

Die Beschädigungen die Person X verursacht hat gehen auf den Stockeinsatzt zurück wo der Kater die Krallen ausgefahren hat!
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ob Haftpflicht weiß ich nicht; kommt auf die Bedingungen an. Meinste für die Tierarztkosten? Frag mal nach, vielleicht übernimmt die die.
Für das Porzellan müsste eigentlich eine Hausratsversicherung aufkommen.
Ansonsten, wie gesagt, als das Hauptproblem sehe ich die Frage, wem der Kater gehört und ob er überhaupt jemandem gehört. Wenn er niemandem gehört, müsste eine Hausratsversicherung den Schaden decken.
Und wenn der Kater niemandem gehört weiß ich nicht, ob er trotzdem quasi Anspruch auf tierärzliche Behandlung hat oder ob der Verursacher oder der zu zahlen hat, der das Tier zum Tierarzt bringt.
Also - am einfachsten wäre es glaube ich wirklich, die Tierarztkosten der Haftpflichtversicherung aufs Auge zu drücken. Wenn die das nicht übernehmen will, kann sie wenigstens sagen, warum - und dann weißt du ggf. besser über die Rechtslage Bescheid.
Tatsache bleibt, Pfefferspray hättest du nicht benutzen dürfen, kann bis 5000 Euro Strafe kosten gem. Tierschutzgesetz - aber als Nicht-Tierhalter ohne bösartige Absicht müsste dich da deine mangelnde Sachkenntnis schützen.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
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BeitragVerfasst am: 17.08.05, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ob die Privathaftpflichtversicherung hier eintreten wird, ist wirklich eine diffizile Frage.

Grundsätzlich gilt: Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines Schadenereignisses, das Verletzung von Menschen oder Beschädigung oder Vernichtung von Sachen zur Foge hat, für diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts in Anspruch genommen wird.

Puh. Schwieriger Satz. Aber so stehts nun mal in § 1 AHB.

Also: Dreh- und Angelpunkt der Geschichte ist hier die Formulierung "gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts", und das meint im wesentlichen die §§ 823 ff BGB.

Wenn nun der Nachbar der Halter der Katze war (Frage: wie könnte man sowas beweisen?), dann ist der Sachverhalt klar: Schadenersatzverpflichtung ergibt sich nach § 823 BGB, der Nachbar erhält Schadenersatz, weil "seine " Katze zu Schaden gekommen ist. Die Privathaftpflichtversicherung würde eintreten. Vorsatz dürfte nicht vorliegen; dem X war nicht bewußt, welche Folgen er mit seiner Pfeffersprayattacke auslöst.

Schwieriger wirds, wenn die Katze herrenlos war. Wem steht dann die Schadenersatzforderung zu? Ich hab im Augenblick keine Ahnung, vielleicht kennt jemand das BGB und sonstige einschlägige Vorschriften besser.


Nun zur Hausratversicherung: es ist zwar richtig, dass das beschädigte Porzellan zum Hausrat gehört; aber es ist keine der versicherten Schadenursachen der Hausratversicherung eingetreten. In der Hausratversicherung sind versichert Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm. Keines dieser Ereignisse hat hier stattgefunden, somit wird die Hausratversicherung für diesen Schaden nichts zahlen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Der Kater ist eingebrochen.
Lachen
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IGEL83
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 11:06    Titel: Kontakt zu Nachbar Z Antworten mit Zitat

Moin!
Also nach Absprache mit Nachbar Z wir dieser Person X schriftlich bestätigen das er sowohl Eigentümer als auch Halter des Katers ist! Hilft dieses den Sachverhalt zu klären bzw zu vereinfachen?
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Helfen würde das - wenn er keine Möglichkeit hätte, das abzustreiten.
Er kann sich ja immer noch auf tierliebende Gnade und Barmherzigkeit berufen.

Also, ich würde auf jedenfall überlegen, ob man nicht einen großen Streit vermeiden kann. Reaktionen im ersten Moment - sowohl was dein Pfefferspray betrifft, als auch seine Wut über den gepfefferten Kater - sind meist emotional und nicht immer richtig. Vernünftige Menschen kalkulieren das sowohl bei sich als auch bei anderen ein und versuchen, wenn sie sich beruhigt haben, die Wogen zu glätten und irgend ein vernünftiges Arrangement zu finden, mit dem beide Seiten leben können.

Vergiss nicht, der tatsächliche Verbrecher ist der Kater, und das ist nun mal ein Viech, das man nicht vor Gericht zitieren kann. Ich gehe nicht davon aus, dass dein Nachbar ihm empfohlen hat, sich in deinem Eckregal zu erleichtern.
Lachen
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