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Es gibt zwei Kläger, die Klage wird voraussichtlich verloren. Ein Kläger möchte nicht in Berufung gehen, der andere ja. Kann also ein Kläger in Berufung gehen für den Teil, der ihn betrifft?
Sie sprechen eine komplexe Thematik im Prozessrecht an. Es kommt hierbei auf die genauen Einzelheiten des Einzelfalls an, v.a. den Streitgegenstand sowie ob und inwieweit die Kläger eine Streitgenossenschaft bilden. Im Einzelfall sollte dies ein Rechtsanwalt innerhalb der Berufungsfrist klären.
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