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Hundebiss in die Wade

 
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bluebalto
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 12:31    Titel: Hundebiss in die Wade Antworten mit Zitat

Guten Tag,
ich habe folgendes Problem: Als ich vor 3 Tagen mit meinem Hund (Rüde)
joggen war, begegneten wir an einer schlecht einzusehenden Stelle (auf dem
Feld) 3 Frauen mit Ihren Hunden. Ein Rüde und 2 Hündinnen.
Ich habe meinen Hund sofort am Halsband festgehalten, wie ich es immer bei
fremden Hunden mache, um mit den Besitzern abzuklären, ob die Hunde
friedlich sind. Von den 3 Frauen erfolgte keine Reaktion, erst auf
meine Frage ob es sich bei dem großen Hund um einen Rüden handeln würde.
Dies wurde bestätigt. Allerdings erfolgte keine Reaktion, den Hund
anzuleinen. Der fremde Rüde stand dann provokant vor uns.
Also machte ich meinen Hund ab, so das dieser sich wehren kann, die Rüden
standen sich gegenüber und knurrten sich an, ich forderte die Frau auf,
Ihren Hund wegzunehmen, worauf keine Reaktion erfolgte.
Also wollte ich meinen Hund wegziehen, doch zu spät, als ich ihn greifen
wollte ging die Rangelei schon los und die erste Handlung des fremden Rüden
war, mir in die Wade zu beissen (sehr stark und er zerrte wie verrückt, ca.
5 Sekunden lang).
Daraufhin ist mein Rüde über den anderen Rüden, der in meiner Wade hing,
hergefallen. Dann ist die Hundehalterin endlich auf die Idee gekommen, dass
man doch die Hunde trennen sollte, nachdem dieser, chancenlos mit meinem
Rüden raufte.
Als wir endlich die Tiere getrennt hatten, wollte ich die Adresse der
Fremden haben, dieses wurde mir verweigert, ich sei ja schließlich selber
Schuld....
Die Frau wurde kurz vor dem Trennen der Hunde leicht in die Hand gebissen,
von welchem Hund weiß sie nicht, sagt sie jedenfalls. Wir gehen davon aus,
dass es ihr eigener Hund war. Ihr Rüde hat eine Bisswunde im Nacken von
meinem Hund, als er mich verteidigt hat. Ich habe 2 große Bisswunden von den
Eckzähnen und bin mindestens 2 Wochen krankgeschrieben. Ich kann nicht
laufen und die Wunden sind laut Arzt sehr tief.
Die Hundehalterin habe ich inzwischen ausfindig machen können. Habe ich
Chancen auf Erfolg, Anzeige etc. oder ähnliches? Die beiden anderen Frauen
sowie die Besitzerin des Rüden behaupten nicht gesehen zu haben, wer mich
gebissen hat, da alles so schell ging Es sind alle 3 einig, dass ich nicht
dort hätte stehen dürfen. Deshalb sei alles "ein unglücklicher Zufall".


Vielen Dank im Voraus
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Deine Chancen stehen nicht besonders gut.

Raufende Hunde soll man eben nicht trennen. Gehört übrigens zu den Fragen im Sachkunde-Test. Wer sich bei einer Hunderauferei einmischt, riskiert es, gebissen zu werden. Er verhält sich also unkundig und fahrlässig. Folglich werden alle beteiligten Verletzten ihre Wunden wohl selber lecken müssen.

Von daher haben die Frauen damit recht, dass du nicht da hättest stehen dürfen, wo du dir den Biss eingehandelt hast.

Dass du selbst gebissen wurdest rechtfertigt, dass dein Hund den anderen in den Nacken gebissen hat. Das hat er gemacht um dich zu verteidigen, das darf er, ohne deswegen als bissig zu gelten. Allerdings - hättest du dich nicht eingemischt, wäre es wohl auch nicht zu diesem Biss gekommen. Kann dein Hund aber nichts für.

Zumal es keinen Grund gibt, sich bei einer Rauferei normaler Rüden einzumischen. Wenn nicht gerade ein läufiges Weib dabei ist, gehen solche völlig normalen Rangkämpfe ohne nennenswerte Verletzung aus, da Rüden sich in der Regel nicht gegenseitig beißen.

Mit anderen Worten: selbst dran schuld.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag:

Ein Hundehalter führte seine beiden Schäferhunde an kurz gehaltener Leine aus, als ihm zwei kleine unangeleinte Hunde entgegenkamen. Der Hundehalter dieser frei laufenden Tiere rief seine Hunde nicht zurück, sodass einer der beiden Hunde auf die Schäferhunde zulief, worauf es zu einem Kampf kam. Als der Halter der Schäferhunde versuchte, die kämpfenden Tiere zu trennen, wurde er sehr schmerzhaft von dem fremden Hund in die Hand gebissen. Er verklagte den Hundebesitzer auf Schmerzensgeld, das ihm aber verwehrt wurde. Zwar ist grundsätzlich eine Haftung des Halters der frei laufenden Hunde gegeben, doch wertete das Gericht das Eingreifen des Schäferhundehalters als Mitverschulden. Nach Auffassung des Richters hätte der verletzte Hundehalter seinen Hund von der Leine lösen müssen, um eine Selbstgefährdung auszuschalten. Wer in einer solchen Situation eingreift, geht ein so hohes Risiko ein, dass die Gefährdungshaftung des anderen Hundehalters zurücktritt. Amtsgericht Lampertsheim, Az.: 3 C 529/99 (0Cool
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