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Zulassung als RA bei ALLEN OLG ?

 
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lafos171
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Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 15:52    Titel: Zulassung als RA bei ALLEN OLG ? Antworten mit Zitat

Darf man nach 5 jähriger Zulassung bei ALLEN OLG auftreten ?t
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mat
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann nach 5 jähriger Zulassung die Zulassung zu einem OLG beantragen und wenn man die erhalten hat danach bei allen OLG auftreten
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lafos171
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wo ist dies genau geregelt ?
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

lafos171 hat folgendes geschrieben::
Wo ist dies genau geregelt ?


§ 25 i.V.m. § 226 BRAO (jedoch gelesen nach verfassungskonformer Auslegung gemäß BVerfG) Winken

Gruß
mc
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 226 Bundereschtanwaltsordnung (BRAO)

(2) Die bei den Landgerichten in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen zugelassenen Rechtsanwälte können auf Antrag zugleich bei dem übergeordneten Oberlandesgericht zugelassen werden, wenn sie fünf Jahre lang bei einem Gericht des ersten Rechtszuges zugelassen waren.



Zitat:
ZPO § 78 ZPO Anwaltsprozess


(1) Vor den Landgerichten müssen sich die Parteien durch einen bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor den Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen bei einem Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so müssen sich die Parteien vor diesem Gericht durch einen bei einem Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend für die Beteiligten und beteiligte Dritte in Familiensachen.



Plus BverfG:
Zitat:
http://www.ra-kotz.de/simultanzulassung.htm
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lafos171
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Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sieht die Regelung für OLG aus NRW aus ?
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Genauso. Die Beschränkung auf einzelne Bundesländer in § 226 hat keine Geltung mehr.
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lafos171
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Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

d.h. ein Dresdner Anwalt der die OLG Dresden Zulassung hat, kann sich beim OLG Köln bestellen ?
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

lafos171 hat folgendes geschrieben::
d.h. ein Dresdner Anwalt der die OLG Dresden Zulassung hat, kann sich beim OLG Köln bestellen ?


Er kann vor jedem deutschen OLG auftreten, wenn er bei einem OLG zugelassen ist.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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