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Hallo und guten Abend,
ist es richtig, daß die Ehefrau eines Betreuten die Kosten des Berufsbetreuers nach vier Jahren zahlen muß ?
Wer hat Erfahrungen gesammelt und kann uns Tipps geben ?
Gruß Marga
Richtig ist, dass im Normalfall der Berufsbetreuer jährlich abrechnet. Also dem Gericht vorlegt, was er an Aufwand hatte, und wie er sich die Bezahlung vorstellt.
Das Gericht prüft das und übersendet ihm einen Beschluss, in dem steht, was ihm an Aufwandsentschädigung zusteht. Dann nimmt er sich, so vorhanden, den Betrag vom Konto oder fordert das Geld bei den Zahlungspflichtigen ein.
Aber erst nach vier Jahren, wenn ich das jetzt richtig verstehe ? Da würde ich mich mal wegen Verjährung schlau machen.
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