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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 16.08.05, 20:36 Titel: Wohnungsbesichtigung |
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Vermieter A hat mit Mieter B nach Kündigung des B drei Termine zur Wohnungsbesichtigung mit Interessenten schriftlich vereinbart. Der erste Termin wird von A wahrgenommen, die beiden anderen nicht. Sattdessen wirft A an den anderen Tagen einen Zettel in den Briefkasten des B:" Besichtigung heute entfällt- neuer Termin in 4 Tagen". Das nun schon 3-4 Mal. Ausser dem ersten wurde KEIN EINZIGER weiterer Termin wahrgenommen.
B fühlt sich verarscht. Er hat andere Termine platzen lassen und sich bemüht, rechtzeitig in der Whg. zu sein.
Kann er was gegen A unternehmen? Schadensersatz? Einmal absagen ist okay, aber 4 Mal...und das immer erst am selben Tag!?!? |
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jajosch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.03.2005 Beiträge: 644
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Verfasst am: 16.08.05, 20:40 Titel: |
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Was gilt es denn zu entschädigen? |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 16.08.05, 20:41 Titel: |
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B muss es dulden das A die Wohnung mit Interessenten betreten will und verhindert B es kann es gut sein das B Schadensersatzpflichtig wird.
B könnte der Einfachheit halber A sagen er kann an den und den Tagen um die und die Uhrzeit mit Interessenten vorbei kommen. Dann dürfte sich das ganze Problem erledigen. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 16.08.05, 20:43 Titel: |
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Dem Vermieter passt es vermutlich auch nicht, daß die Termine geplatzt sind. Vereinbaren Sie mit Ihrem Vermieter zwei feste Termine in der Woche - z.B. einen abends und einen am Wochenende - wann er mit Interessenten besichtigen kann.
Auf Abruf bereit stehen, müssen Sie nicht. Gelegenheit zur Besichtigung geben, müssen Sie schon. |
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jajosch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.03.2005 Beiträge: 644
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Verfasst am: 16.08.05, 20:55 Titel: |
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Genau lesen. B möchte den Schadenersatz, B ist der Mieter und der Vermieter hat die Treffen abgesagt. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 16.08.05, 21:01 Titel: |
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jajosch hat folgendes geschrieben:: | Genau lesen. B möchte den Schadenersatz, B ist der Mieter und der Vermieter hat die Treffen abgesagt. |
Ja, das hat hier jeder verstanden.
Zumindest weiß ich, daß ICH es verstanden habe und Striders Antwort ist zu entnehmen, daß er es ebenfalls verstanden hat. |
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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 16.08.05, 21:48 Titel: |
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Liebe Yvonne....Sie schreiben "Vereinbaren Sie mit Ihrem Vermieter zwei feste Termine in der Woche...." Genauso sind wir -siehe erster Beitrag- vorgegangen. Die Frage, die sich hier stellt ist, wie oft ich mir dieses "Am selben Tag und zum bald 5. Mal absagen " noch bieten lassen muß? Ich mußte bereits beim zweiten Mal extra von meiner Arbeitsstelle frühzeitig aufbrechen....
Alles kein Problem, wenn es der Sache dient.....tut es aber nicht, wenn die Termine immer kurzfristig gecancelt werden |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 16.08.05, 22:07 Titel: |
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Ich würde dem Vermieter sagen, daß ich mir zwei Abende (und damit meine ich Abende - kein frühzeitiges Abbrechen der Arbeit nötig) freihalte und er mir am entsprechenden Tag bis 15 Uhr telefonisch mitteilen soll, ob er den Abendtermin benötigt.
Wenn ich nichts von ihm hören würde, würde ich davon ausgehen, daß der Termin NICHT stattfindet und wäre dann vermutlich nicht zu Hause.
SO würde ich vorgehen und ihm das auch genau so mitteilen. |
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jajosch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.03.2005 Beiträge: 644
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Verfasst am: 16.08.05, 22:39 Titel: |
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Bei ihnen hab ich mich verlesen aber die andere Antwort ist mehr als doppeldeutig. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 17.08.05, 07:18 Titel: |
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jajosch hat folgendes geschrieben:: | Bei ihnen hab ich mich verlesen aber die andere Antwort ist mehr als doppeldeutig. |
Sie haben aber bestimmt jetzt eine eindeutige Antwort ??? |
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