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Verfasst am: 16.08.05, 00:03 Titel: Ruhezeiten bei Renovierung von Wohnungen
Hallo!
Situation: Es ist ein Vierfamilien-Haus in dem nur noch 2 Pateien wohnen, wobei die eine Patei die neuen Vermieter sind. Es leben keine Kinder in diesem Haus.
Frage: Wenn ein neuer Vermieter die leeren Wohnungen (in diesem Fall 2) renovieren will, was für Ruhezeiten muss er einhalten?
Handwerker müssen sich nicht an Ruhezeiten halten. In dieser Wohnanlage arbeiten alle Handwerker in den Wohnungen von morgens um 7.30 bis abends 18 Uhr.
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