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Generalbundesanwalt?

 
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Fragender2
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 05:30    Titel: Generalbundesanwalt? Antworten mit Zitat

Hallo,

was sind eigentlich die Aufgaben und Kompetenzen des Generalbundesanwalts?

Weshalb wird ein terristischer Anschlag in XY nicht von der Staatsanwaltschaft in XY, sondern vom Generalbundesanwalt bearbeitet?

Wo zeige ich an, wenn ich der Meinung bin, daß eine bestimmte Straftat von verschiedenen Personen im gesamten Bundesgebiet begangen worden ist? Ich kann schließlich nicht alle Staatsanwaltschaften anschreiben. Wäre das dann ein Fall für den Generalbundesanwalt? Welche Adresse benötige ich dann dazu?

Grüße
Fragender2
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.10.04, 08:00    Titel: Re: Generalbundesanwalt? Antworten mit Zitat

schau mal hier:

http://Link nicht erlaubt!.de/?assel
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.10.04, 15:15    Titel: Re: Generalbundesanwalt? Antworten mit Zitat

Fragender2 hat folgendes geschrieben::
Wo zeige ich an, wenn ich der Meinung bin, daß eine bestimmte Straftat von verschiedenen Personen im gesamten Bundesgebiet begangen worden ist?


Sie können das bei der Staatsanwaltschaft in Ihrem Wohnort anzeigen.
Diese kümmert sich dann um die Weiterleitung an die zuständige StA.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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