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Verfasst am: 15.08.05, 19:32 Titel: Betriebshaftpflicht oder KFZ-Haftpflicht ?
Hallo, folgendes ist passiert: A fährt mit dem Firmenwagen zu einer Baustelle. Das Tor zur Hofeinfahrt des Kunden ist zu. A steigt aus dem Auto, öffnet das Tor (von Hand), dabei wird es beschädigt. A fährt in den Hof und parkt das Auto. Der Kunde möchte den Schaden ersetzt haben, Schuldfrage ist ja auch eindeutig. Wurde der Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers von A gemeldet, nach etlichen Wochen erklärte Diese sich als nicht zuständig, das Öffnen des Tores in diesem Fall zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört (weil A. auf den Hof wollte).
Ist diese Sichtweise richtig ?
Ich könnte mir vorstellen, wenn Dieser Schaden der KFZ-Haftpflicht gemeldet wird, sagen die, das der nichts mit dem Gebrauchs des fahrzeugs zu tun hat ?!
Kennt jemand so einen (oder ähnlichen) Fall ?
Was ist anzuraten ?
Vielen Dank für alle Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
alles was in "direkten zusammenhang mit dem kfz" steht ist damit auch "kfz-risiko" und über die kfz-haftpflicht zu regulieren.
dazu gehören sachen wie z.b. be- und entladen, tanken, mülltonnen wegräumen um aus der hofeinfahrt rauszufahren u.ä. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
vgl. z.B. Prölss / Martin, VVG-Kommentar, Anm. 10 zu § 10 AKB:
zum Gebrauchd es Fahrzeuges gehören auch Tätigkeiten, die unmittelbar dazu dienen,
hindernisse aus dem Weg zu räumen, um die Fahrt beginnen oder fortsetzen zu können, auch das Öffnen und Schließen der Garagentür.
Der Schaden gehört also eindeutig in den Deckungsbereich der Kraftfahrt-Haftpflihct-Versicherung. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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