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Verfasst am: 17.08.05, 12:23 Titel: Recht auf zweites Gutachten der Unfallversicherung??
wenn jemand nach einem Skiunfall mit dem Gutachten das nach einem Jahr gemacht worden ist nicht einverstanden ist, kann er dann ein zweites Gutachten der Unfallversicherung verlangen?
Wer muß das Gutachten bezahlen und kann der Geschädigte sich den Gutachter selbst aussuchen? Z. B. den Arzt der ihn operiert hat?
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