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Verfasst am: 17.08.05, 13:32 Titel: Autoverkauf nach SV-Gutachten
Der LG nimmt das Fahrzeug zurück und verlangt nach Vertragsende bei Rückgabe wegen Mängeln und Beschädigungen ausweislich eines SV-Gutachtens den Betrag X vom LN.
LN bezahlt nicht, da er der Meinung ist, dass das Gutachten viel zu hoch ist.
Wenn nun das Fahrzeug durch den LG verkauft und oder repariert wird, besteht dann ein Auskunftsrecht des LN bezüglich der Höhe?
Spielt der Kaufpreis überhaupt eine Rolle? Kann der LN sagen, das der Schaden garnicht X gewesen sein kann, wenn man das Auto doch für den Betrag Y verkaufen hat können.
Im Normalfall kann schon davon ausgegangen werden, daß die Gutachten dieser Sachverständigen korrekt sind, denn sie sind darauf vereidigt.
Natürlich kann der LN ein zweites Gutachten von einem anderem Gutachter erstellen lassen. Ob der allerdings ein anderes Ergebnis liefern wird, sei dahingestellt.
Was den Kaufpreis angeht, kommt es auf die Art des Leasingvertrages an.
Handelt es sich um einen klassischen Restwertvertrag oder um einen Vertrag auf KM-Basis ? Bei letzterem hat der LN eh nichts mit dem Verkaufserlös zu tun.
Grundsätzlich ist aber zu sagen, daß das Fahrzeug in einem seinem Alter und der Laufleistung entsprechend guten Zustand zurück gegeben werden muß.
Interessant wäre an der Stelle, welche Beschädigungen konkret bemängelt werden.
Auch ist ein Leasingfahrzeug immer besser zu behandeln, als wenn es das eigene wäre. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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