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recht.de :: Thema anzeigen - Müssen Anwaltskosten bezahlt werden bei eindeutigen Fehlern?
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Müssen Anwaltskosten bezahlt werden bei eindeutigen Fehlern?

 
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Gaby
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 13:33    Titel: Müssen Anwaltskosten bezahlt werden bei eindeutigen Fehlern? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn ein Anwalt einen Fehler macht und dadurch ein Prozess nicht so aus geht, wie es hätte sein können, man also dabei Geld verliert, welche Rechte hat man da? Können die Anwaltskosten gekürzt bzw gar nicht bezahlt werden? Kann man den Anwalt gegebenenfalls regresspflichtig machen und Schadensersatz verlangen?

Hier der Fall dazu: Firma A zahlt 2 Monate keine Miete für Gewerberäume des Vermieters B. Dieser kündigt darauf fristlos. Firma A geht zum Anwalt und erklärt diesem, dass Gegenansprüche bestehen, da der Vermieter die Heizkostenabrechnung nicht korrekt gemacht hat, teilweise die Räume nicht geheizt hat, den Strom des Mieters mitnutzte und einige andere Mängel. Auf die Frage, ob man dies nicht verrechnen könne, meinte der Anwalt zunächst, das ginge nicht. Auch auf erneutes Nachfragen, ob das nicht doch irgendwie möglich sei, verneinte er und bat beim Vermieter um eine Nachfrist bei Zahlung der Miete. Der Vermieter lehnte dies ab. Daraufhin rief der Anwalt Firma A an, er habe nun doch etwas gefunden, dass man Aufrechnung erklären könne und tat das. Und zwar hat die Firma A ca 5000 Euro zu bekommen vom Vermieter, die Mieten dagegen belaufen sich auf 2000 Euro. Der Vermieter strengt nun die Räumungsklage an, woraufhin wieder Aufrechnung erklärt wird und die Klage abgewiesen werden soll. Der Richter sagt nun, die Aufrechnung ginge nur unmittelbar nach der Kündigung, es seien aber noch andere Briefwechsel gelaufen, daher sei Aufrechnung nicht möglich. Es kam dann zu einem Vergleich, wo jeder seinen Anwalt bezahlen muss. Die Mieträume können bis 31.12. weiterhin benutzt werden, aber die kompletten Mieten müssen nachbezahlt werden, der Vermieter muss hingegen die Mängel beheben und in Zukunft ordentliche Abrechnungen machen. Die Firma A muss nun bezahlen, obwohl sie etwas bekommen müsste, nur weil der Anwalt die Aufrechnung nicht sofort machte wie gesetzlich vorgeschrieben, obwohl Firma A mindestens 2 x den Anwalt fragte, ob dies nicht möglich sei. Hätte der Anwalt die Aufrechnung sofort erklärt wäre es zumindest so ausgegangen, dass Firma A nichts bezahlen müsste oder noch etwas bekommen würde. Der Anwalt hat nun schon angekündigt, dass eine Rechnung von ca. 2000 Euro kommen wird. Ca. 1200 Euro sind in dieser Sache schon bezahlt. Muss man einen Anwalt wirklich bezahlen, wenn er einen nicht optimal vertritt, und gibt es eine Möglichkeit, eventuell auch Schadensersatz zu fordern?

Gruß

Gaby
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 17:48    Titel: Re: Müssen Anwaltskosten bezahlt werden bei eindeutigen Fehl Antworten mit Zitat

Gaby hat folgendes geschrieben::
Daraufhin rief der Anwalt Firma A an, er habe nun doch etwas gefunden, dass man Aufrechnung erklären könne und tat das. Und zwar hat die Firma A ca 5000 Euro zu bekommen vom Vermieter, die Mieten dagegen belaufen sich auf 2000 Euro.


Ach ja und die angeblich "gefundenen" 5.000 Euro sollen zu viel gezahlte Heizkosten gewesen sein oder was ?

Gaby hat folgendes geschrieben::
Der Richter sagt nun, die Aufrechnung ginge nur unmittelbar nach der Kündigung, es seien aber noch andere Briefwechsel gelaufen, daher sei Aufrechnung nicht möglich.


Sie wissen sicher auch noch, auf welche Grundlage der Richter seine Ansicht gestützt hat. Das sagen die in der Regel.

War die Sache eigentlich beim Amts- oder Landgericht ?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 18:45    Titel: Re: Müssen Anwaltskosten bezahlt werden bei eindeutigen Fehl Antworten mit Zitat

Gaby hat folgendes geschrieben::
Die Firma A muss nun bezahlen, obwohl sie etwas bekommen müsste


Und was ist mit dem Anspruch auf die ominösen 5000 EUR? Den hat A doch immer noch (daß es für Aufrechnung evtl. zu spät war, heißt ja nicht, daß der Anspruch generell verjährt wäre).
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 10:44    Titel: Re: Müssen Anwaltskosten bezahlt werden bei eindeutigen Fehl Antworten mit Zitat

Gaby hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wenn ein Anwalt einen Fehler macht und dadurch ein Prozess nicht so aus geht, wie es hätte sein können, man also dabei Geld verliert, welche Rechte hat man da? Können die Anwaltskosten gekürzt bzw gar nicht bezahlt werden? Kann man den Anwalt gegebenenfalls regresspflichtig machen und Schadensersatz verlangen?


Es gilt die gleiche Antwort wie in diversen Threads hier bereits zuvor.

Das Anwaltsshonorar ist - und das aus gutem Grund - kein Erfolgshonorar. Daher entstehet der Anspruch - genau wie z.B. auch beim Arbeitnehmer - bei jedem Tätigwerden - auch bei suboptimalem.

Wenn hierdurch allerdings vorwerfbar Schäden entstehen, kann der Anwalt hierfür haftbar gemacht werden. Diese Schäden können auch aufgerechnet werden mit dem Honoraranspruch.

Zum Beispielsfall kann man - ich jedenfalls - nichs vernünftiges sagen, dazu ist die Darstellung zu undurchsichtig.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Gaby
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich versuch es noch mal genauer:

Also die Sache war beim Landgericht, es gab nur diese eine Verhandlung. Es war eine Räumungsklage des Vermieters. Der Mieter stellte die Aufrechnung entgegen.

Es gab mehrere Mängel an der Mietsache. In einem kompletten Raum (Hauptarbeitsraum) gab es 3 Monate keinen Strom, weil die Leitungen kaputt waren, der Vermieter sich weigerte zu reparieren. Mehr als 2 Monate wurde während der Heizperiode nicht geheizt. Der Vermieter benutzt seit Jahren den Strom des Mieters mit trotz mehrfacher Aufforderung das nicht zu tun. Er sagte, er verrechne das mit den Ölrechnungen. Diese waren aber weder formal noch von der Höhe korrekt. Es wurde mehrfach schon zu viel bezahlt, und zwar wesentlich. Der Vermieter behauptete, er habe noch etwas zu bekommen für Öl, aber da ein viel zu hoher monatlicher Abschlag angesetzt war, ist es umgekehrt, dass der Mieter noch etwas zu bekommen hat. Sowohl die Mängel als auch die zu hohen Ölrechnungen wurden mehrfach gerügt. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Miete unter Vorbehalt bezahlt wurde. Um solange man noch in den Räumen sein musste nicht zu viel Stress zu haben zahlte man weiterhin die komplette Miete, allerdings unter Vorbehalt. Da es aber dann finanziell knapp war, wurden dann wichtige Dinge wie Ware lieber bezahlt als die Miete, da ja ohnehin so viel Mängel da waren. So kam es zu 2 Monatsmieten Rückstand. Der Vermieter kündigte daraufhin sofort fristlos. Der Mieter ging zum Anwalt und fragte, ob man nicht wegen den Mängeln und dem Öl und dem Strom das verrechnen könne. Der Anwalt sagte, das ginge nicht. Es wurde vom Mieter noch mal nachgehakt, ob es da wirklich keine Möglichkeit gebe, es hieß nein. Der Anwalt bat dann in einem Schreiben an die Gegenseite, dass man das Mietverhältnis doch noch bis zu einem gewissen Zeitpunkt verlängern solle und die Mietrückstände würden im Laufe des Monats bezahlt werden. Der Vermieter ging darauf nicht ein. Erst daraufhin fiel dem Anwalt ein, dass man doch aufrechnen könne und stellte eine Forderungsliste auf mit den diversen Mängeln und den Kosten für Öl und Strom. Und der Richter begründete die Ablehnung der Aufrechnung nun so, dass die Aufrechnung nicht sofort erfolgte unmittelbar nach der fristlosen Kündigung, sondern zunächst ein anderer Schriftwechsel geführt wurde. Der Mieter wollte aber, dass der Anwalt sofort aufrechnet, was dieser aus Unwissenheit ablehnte und sich erst als es zu spät war kundig gemacht hat. Es sah für den Richter wohl so aus, dass man erst als man keine andere Möglichkeit mehr hatte, die Mängel "erfunden" habe, was aber nicht der Fall war. Der Richter sagte, dass für ihn daher die fristlose Kündigung rechtens sei und machte dennoch einen Vergleichsvorschlag, dass der Mieter bis Ende des Jahres noch bleiben könne und bis nächsten Monat die kompletten Mietrückstände bezahlen müsse. Er schaute sich auch die Ölrechnungen an und sah auf einen Blick, dass die nicht korrekt waren und sagte, dass der Mieter diese dann nicht bezahlen müsste. Wenn ich es recht verstanden habe, war es aber so beschlossen, dass außer der Miete keine gegenseitige Ansprüche mehr bestehen. Der Anwalt hat dem Mieter geraten darauf einzugehen, da der Richter sonst eher zu seinen Ungunsten entscheiden würde, er unter Umständen gleich raus müsse und noch höhere Kosten hätte.

Der Mieter fühlt sich jetzt vom Anwalt schlecht verteidigt. Denn hätte er sofort wie gewünscht die Aufrechnung erklärt wäre die fristlose Kündigung aufgehoben gewesen und der Mieter hätte seine Ansprüche noch zusätzlich geltend machen können. Gut, bei dem Strom ist es schwer die Höhe zu beweisen und bei den Mängeln kann man sich über die prozentuale Höhe streiten, die man mindert, aber selbst wenn man einiges wegstreicht, so würde es sich zumindest mit der Miete aufheben. Insofern ist die Höhe von 5000 Euro jetzt nicht genau im Detail zu beweisen (könnte aber sogar mehr noch sein), aber dass davon gar nichts berücksichtigt wurde finde ich einfach nicht in Ordnung. Dass der Richter die kompletten Ölrechnungen des Vermieters strich war ja nur logisch, weil sie völlig falsch waren. Das war noch ein zusätzliches Ärgernis. Da gab es schon einen anderen Rechtsstreit, den der Vermieter, da er im Unrecht war nicht weiter verfolgte, der Mieter aber die Anwaltskosten dafür hatte, weil es nicht vor Gericht ging. Nun wurde das mit in den Prozeß hereingenommen und der Streitwert hier entsprechend erhöht, so dass der Mieter die Anwaltskosten doppelt hat. Laut Aussage vom Anwalt werden die Kosten, die bereits früher deshalb entstanden sind auch nicht mit angerechnet, "hat damit nichts zu tun", wirklich nicht?

Ich hoffe, dass es jetzt etwas klarer geworden ist und mir jemand Auskunft geben kann, ob der Anwalt in diesem Fall haftbar gemacht werden kann.

Gruß

Gaby
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Öhm, ich dachte bisher immer, es könne nur mit *unbestrittenen* Forderungen aufgerechnet werden. Der Vermieter hat aber doch gerade die Berechtigung der Aufrechnungen bestritten.
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Gaby
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

er hat nicht alles bestritten, nur das mit dem Öl. Dass er den Strom nutzte war nicht bestritten, nur die Höhe unklar, und die Mängel waren auch nicht bestritten

Gruß Gaby
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Höhe des aufzurechnenden Betrages strittig war, war damit die Forderung doch bestritten.

Abstraktes blödes Beispiel:
A schuldet B 1000 EUR. B hat unstrittig A's Fahrrad kaputt gemacht. A behauptet einen Schaden von 1000 EUR und erklärt die Aufrechnung. B widerspricht, der Schaden sei wesentlich geringer. Damit ist die 1000-EUR-Aufrechnungsforderung zunächst in Gänze bestritten und damit Aufrechnung nicht mehr zulässig.
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Gaby
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

So argumentierte der Richter aber nicht, sondern ließ die Aufrechnung nicht gelten, weil nicht unmittelbar erfolgte. Hätte nicht vom Richter festgelegt werden können, Aufrechnung ist zum Teil strittig, aber es geht mindestens um den geschuldeten Betrag? Damit wäre ich ja zufrieden gewesen.

Heißt das nun im Klartext, der Anwalt hat keinen Fehler gemacht?

Gruß Gaby
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Gaby hat folgendes geschrieben::
So argumentierte der Richter aber nicht, sondern ließ die Aufrechnung nicht gelten, weil nicht unmittelbar erfolgte.


Wenn Sie vom RA Schadensersatz wollen, müssen Sie nachweisen, daß Ihnen durch sein Handeln ein Schaden entstanden ist, wie schon gesagt wurde. Wenn jetzt die Aufrechnung auch aus anderen als vom Richter genannten Gründen nicht möglich wäre, würde es Ihnen nichts nützen, wenn das Argument des Richters bei anderem Verhalten des RA nicht zutreffen würde. (Nach dem Motto, wenn ein Gegenargument weg ist, bleibt immer noch ein zweites.)

Gaby hat folgendes geschrieben::
Hätte nicht vom Richter festgelegt werden können, Aufrechnung ist zum Teil strittig, aber es geht mindestens um den geschuldeten Betrag? Damit wäre ich ja zufrieden gewesen.


Wenn das nicht beantragt wurde... Und wie gesagt, welcher Betrag "geschuldet" wurde, war ja anscheinend auch strittig.

Gaby hat folgendes geschrieben::
Heißt das nun im Klartext, der Anwalt hat keinen Fehler gemacht?


Das läßt sich von hier aus nicht letztgültig seriös bewerten. Da hilft nur, einen anderen Anwalt zu Rate zu ziehen, der sich alle Details gründlich anschaut.
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Gaby
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

womit wir bei einem grundsätzlichen Problem wären. Ich weiß, dass hier einige Anwälte lesen und schreiben, und dass ich damit sicher ins Fettnäpchen trete, aber wie finde ich einen wirklich guten Anwalt? Unter einem guten Anwalt meine ich keinen, der von vorne herein allwissend sein muss, aber jemand, der sich ernsthaft bemüht im Sinne des Mandanten das beste herauszuholen und nicht nur, was für seinen Geldbeutel am besten ist. Ich hatte bei geschildertem Prozess auch den Eindruck, dass von beiden Anwälten der Streitwert künstlich erhöht worden ist. Ansonsten habe ich mit mehreren Anwälten schon negative Erfahrungen gemacht. Einer ist sogar beim Gespräch eingeschlafen, war ständig übernächtigt, hat auch alles vergessen.

Klar, schaut jeder dass er was verdient, aber nicht um jeden Preis. Ich habe mich bisher jedenfalls noch bei keinem Anwalt gut beraten gefühlt. Da bedaure ich doch, dass die Gebühren nicht leistungsbezogen sind. Ich habe an 2 Prozessen mich selbst vertreten ohne Anwalt, da habe ich am besten abgeschnitten. Und die Anwälte der Gegenseite haben ihre Mandanten damals auch sehr schlecht vertreten.

In dem geschilderten Fall habe ich nun eine Rechnung vom Anwalt über ca. 3000 Euro bekommen. Ich habe eben Bedenken, wenn ich noch einen Anwalt zu Rate ziehe, dass ich dann nur noch weitere Kosten habe und nichts dabei herauskommt. Wäre der Streitwert dann 6000 Euro, 3000 Euro Anwaltskosten und 3000 Euro, was ich von der Gegenseite zu bekommen hätte? Wie hoch wären da die Gebühren?

Gruß Gaby
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

> aber wie finde ich einen wirklich guten Anwalt?

Wie Sie auch einen guten Arzt, Elektriker oder TÜV-Prüfer finden: Freunde und Bekannte fragen. Smilie

> Da bedaure ich doch, dass die Gebühren nicht leistungsbezogen sind.

Dafür gibt es gute Gründe, vgl. frühere Diskussionen hier.

> Wäre der Streitwert dann 6000 Euro, 3000 Euro Anwaltskosten und 3000 Euro, was ich von der Gegenseite zu bekommen hätte?

Wenn Sie gegen Ihren Anwalt klagen, klagen Sie den (möglicherweise) entstandenen Schaden ein, in Ihrem Beispiel 3000 EUR. Ob die 3000 EUR Anwaltskosten dazu kommen, hängt davon ab, ob Sie schon bezahlt haben (dann müßten Sie klagen) oder nicht (dann müßte der Anwalt klagen).

> Wie hoch wären da die Gebühren?

Mal nach "Gerichtskostenrechner" googeln.
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sui_iuris
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 08:57    Titel: HILFE Antworten mit Zitat

Koennes Sie mir bitte sagen, wie man den Vertrag zwischen dem Rechtanwalt und seinen Klienten nennt? Der in dem die Rechte und Pflichten beider Seiten geregelt sind (wo sich der Rechtsanwalt verpflichtet, den Klienten die Rechtsdienste bereitzustellen).

Danke vielmals.
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Gaby
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Michael A. Schaffrath"]> aber wie finde ich einen wirklich guten Anwalt?

Wie Sie auch einen guten Arzt, Elektriker oder TÜV-Prüfer finden: Freunde und Bekannte fragen. :)

Vermutlich gehen meine Freunde mehr zu Ärzten oder Elektrikern, da weiß ich welche, aber keinen guten Anwalt, weil auch die entweder keinen brauchen, auch schlechte Erfahrungen gemacht haben oder zu weit weg wohnen.

Ansonsten vielen Dank für die Antworten:-)

Gruß Gaby
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