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möblierte Wohnung

 
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Anna7
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2004
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 15:26    Titel: möblierte Wohnung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu etwaigen Ansprüchen bei einem Mietvertrag über eine möblierte Wohnung. Unter der Voraussetzung, dass ein schriftlicher Mietvertrag nicht exisitiert und auch keine Inventarliste besteht, welche Ansprüche hat dann der Mieter in Bezug auf Einrichtungsgegenstände? Gehört z.B. eine Garderobe sowie ein Vorhang im Innenbereich, welcher Sichtschutz geben soll auch dazu?
Eine Vorab-Besichtigung erfolgte nicht. Ist eine Minderung möglich?

Inwieweit kann in in einem solchen Fall auch Minderung geltend gemacht werden, wenn eine Außenjalousie im Schlafzimmerbereich defekt ist, was zu einer möglichen Beeinträchtigung der Schlafqualität führt oder sich ein Fenster nicht öffnen lässt sowie eine Steckdose im Wohnzimmerbereich herausgerissen ist?

Gruß
Anna
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, wenn Du keine Inventarliste hast, dann kannst Du weder eine Garderobe noch einen Sichtschutz (Schutz vor was?) verlangen.

Jalousie kann ein Mangel darstellen, allerdings mit geringer Mangelquote. Denn Vorhänge würden es ja auch tun...

Bzlg. Fenster kommts drauf an, ob kaputt (dann Mangel) oder von vorneherein nicht zu öffnen (dann OK).

Die herausgerissene Steckdose ist ein Mangel, der vom VM zu beheben ist, der aufgrund der geringen Auswirkungen aber nicht zu einer Minderung berechtigt. Der M kann aber durch Ausübung des Zurückbehaltungsrechts den VM zu einer Reparatur zwingen.
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