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Verfasst am: 17.08.05, 16:53 Titel: Antragsrecht der Mitglieder
Wenn die Satzung bezüglich des Antragsrechts der Mitglieder für Tagesordnungspunkte nichts vorsieht, gibt es auch keines - richtig?
Ist es ausreichend und rechtlich einwandfrei, diese Passage in eine Satzung einzubauen, wenn man möchte, dass eine bestimmte Anzahl der Mitglieder die Abwahl eines Vorstandsmitgliedes auf die Tagesordnung für die nächste MV setzen kann?
Gibt es diesbzgl sonst noch etwas zu bedenken?
"Zwei Drittel der Mitglieder können bis spätestens 10 Tage vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, die Abwahl des Vorstandes als Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Die neue Tagesordnung ist den Mitgliedern bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung bekanntzugeben."
Hallo,
ich sehe keine rechtlichen Bedenken gegen seine solche Satzungsregelung. Man sollte aber bedenken, ob die Bereitschaft ein Vorstandsamt zu übernehmen, dadurch nicht stark beeinträchtigt ist.
Im übrigen schlage ich folgende Änderung der Formulierung vor.
"Wenn zwei Drittel der Mitglieder spätestens 10 Tage vor einer Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand die Abwahl des Vorstandes beantragen, ist dieses als zusätzlicher Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen. Der Vorstand hat die neue Tagesordnung den Mitgliedern bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung bekanntzugeben."
Hallo,
auch ich sehe keine rechtlichen Bedenken gegen eine solche Vorschrift.
Allerdings halte ich die Frist zur Bekanntgabe der neuen Tagesordnung für zu kurz.
Weiterhin sollte die Art der Bekanntgabe genauer spezifiziert werden (z.B. schriftlich, durch Aushang, durch Veröffentlichung in einer Tageszeitung o.ä.)
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