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Verfasst am: 21.10.04, 16:21 Titel: Unterhalt aus Anstellung und gewerblicher Tätigkeit und nebe
Neugierig nochmal
Wenn der Unterhalt nur von der Hauptanstellung berechnet wurde, bis wann nach der Scheidung ist es möglich, doch noch den Unterhalt aus dem Gewerbe und dem weiteren Nebenjob zu beziehen?
Ist hier gemeint, dass der Unterhaltsverpflichtete Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit, selbständiger Tätitgkeit und einer weiteren Tätigkeit bezieht?
Gruss Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
die Sache ist etwas problematisch, weil der Unterhaltsberechtigte gegen den Unterhaltsverpflichteten einen Auskunftsanspruch hat. Es stellt sich jetzt nactürlich die Frage, warum wurde dieser Auskunftanspruch nicht geltend gemacht bzw. war die erteilte Auskunft falsch und wenn ja, woraus ergibt sich das.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Abänderungsklage nach § 323 ZPO. Diese Klage setzt allerdings voraus, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse nach der ersten Entscheidung über den Unterhalt geändert haben. Das scheint aber nach Deiner Darstellung gerade nicht der fall zu sein.
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