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Verfasst am: 18.08.05, 19:35 Titel: Firmenhauptsitz weicht von der Rechnungsadresse ab
Ich möchte wissen, ob folgende Tatsache im Fall einer Betriebsprüfung Ärger machen könnte. Der Firmenhauptsitz ist im Baden Würtemberg. Die Geschäftsstelle in NRW. Die Vorsteuer wird in BWB gemeldet und abgeführt. Viele Lieferanten schicken ihre Rechnungen aber direkt an die Geschäftsstelle. Das ist vom Ablauf her sogar gut, weil es Zeit spart, aber ist es aus steuerrechtlicher Sicht auch OK?
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