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Wahl der Kassenprüfer in Abwesenheit

 
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Ananatalia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 23:31    Titel: Wahl der Kassenprüfer in Abwesenheit Antworten mit Zitat

Ist eine Wahl der Kassenprüfer in deren Abwesenheit (mit vorheriger schriftlicher Zustimmung) möglich, wenn die Satzung zur Wahl der Kassenprüfer nichts sagt?

Vielen Dank!
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 05:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ja.

Eine Wahl wird erst mit der Erklärung ihrer Annahme durch den Gewählten wirksam.
Die Erklärung kann während der Versammlung mündlich erfolgen und wird dann ins Protokoll übernommen, sie kann aber auch im Voraus schriftlich ausgesprochen werden. Schließlich kann sie auch nachträglich schriftlich erfolgen.

Das gilt übrigens für die Wahlen aller Vereinsorgane, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt.

JS
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