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Verfasst am: 17.08.05, 23:31 Titel: Wahl der Kassenprüfer in Abwesenheit
Ist eine Wahl der Kassenprüfer in deren Abwesenheit (mit vorheriger schriftlicher Zustimmung) möglich, wenn die Satzung zur Wahl der Kassenprüfer nichts sagt?
Eine Wahl wird erst mit der Erklärung ihrer Annahme durch den Gewählten wirksam.
Die Erklärung kann während der Versammlung mündlich erfolgen und wird dann ins Protokoll übernommen, sie kann aber auch im Voraus schriftlich ausgesprochen werden. Schließlich kann sie auch nachträglich schriftlich erfolgen.
Das gilt übrigens für die Wahlen aller Vereinsorgane, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt.
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