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Unterlassene Hilfeleistung?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.10.04, 08:17    Titel: Unterlassene Hilfeleistung? Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

also ich hab (bzw. hatte) folg. Problem:
Ich bin in der 22. Woche schwanger und hatte über´s Wochenende sehr starke Schmerzen im rechten Unterbauch. Am Montag hatte ich dann gedacht, es sei etwas besser und bin auf die Arbeit gegangen. Aber als um 10:00 Uhr die Schmerzen wieder schlimmer wurden habe ich bei meiner FÄ angerufen und darum gebeten, dass ich gleich (bzw. im laufe des Tages) vorbeikommen darf. Aber ich durfte nicht. "Heute auf keinen Fall" wurde mir gesagt (Praxis hatte bis 12 und dann wieder von 15-18 Uhr geöffnet), "frühestens am Mittwoch". Als ich dann gesagt habe dass ich darauf bestehe, dass sie nach meinem Baby schaut, hat die Helferin dann ganz genervt gesagt "Also heute jedenfalls nicht mehr, wenn sie darauf bestehen dann müssen sie halt morgen zw. 8 und 10 Uhr kommen, dann müssen sie aber seeehhhrr lange warten" Das ganze hat sie dann 3 mal wiederholt (das mit dem sehr lange warten).
Jedenfalls bin ich dann zu einem anderen Arzt gegangen, dieser hat mich dann auch gleich drangenommen. Habe mich auch entschlossen, bei diesem FA zu bleiben.
Meine Frage ist jetzt nur, ist es sinnvoll, eine schriftliche Beschwerde o.ä. an die FÄ zu schreiben? Oder soll ich das einfach so stehen lassen?

Vielen Dank.
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Snowflake
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 26.10.04, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin kein Jurist (mein liebster erster Satz),

aber ich glaube, einen Brief an die Ärztin wäre sicher nicht verkehrt. Schliesslich kann man nur erraten, ob sie überhaupt etwas von Ihrem Anruf und Ihrer Bitte erfahren hat, oder ob das Problem eher bei der Helferin zu suchen ist.

Zur unterlassenen Hilfeleistung kann man Folgendes nachlesen:

Zitat:
StGB § 323c: Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Wäre ich in Ihrer Situation, ich würde von rechtlichen Schritten absehen.
_________________
Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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