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Verfasst am: 18.08.05, 14:42 Titel: Möglichkeit die Provision zurückzubekommen?
Hi,
folgender Fall:
A bekommt von Verwalter B die Wohnung gezeigt und vermietet. Bekommt eine Rechnung von B (steht im Briefkopf und Unterschrift) für die Provision.
A hat den Mietvertrag ende dez. letzten jahres unterschrieben. einzug 15.märz.
am 7.märz war eigentümerwechsel und diese beauftragten den verwalter B der A die wohnung über den jetzigen besitzer angeboten hat.
wir wissen jetzt nicht genau ob B vorher auch schon verwalter war oder makler.
die frage ist.
kann B 3monate vorher noch makler und dann verwalter von der selben wohnung werden?
kann A seine provision zurückverlangen?
danke
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